Die EU Echtzeitüberweisung

Das Wichtigste in Kürze

WICHTIG:

Du hast ein GLS Girokonto? Dann musst Du den neuen Bedingungen zustimmen, damit sie aktiv werden können. 

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Noch mehr Sicherheit dank Empfängerüberprüfung

Wir informieren Dich, falls es Unstimmigkeiten mit dem Empfänger Deiner Überweisung gibt.

Spätestens ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken bei jeder Überweisung überprüfen, ob der eingegebene Empfängername mit dem der IBAN übereinstimmt. Diese Prüfung heißt Verification of Payee (VOP) und kann entweder eine Übereinstimmung, eine Übereinstimmung mit Abweichungen oder keine Übereinstimmung ergeben. Falls es Unstimmigkeiten geben sollte, wirst Du direkt vor dem Absenden der Überweisung gewarnt, sodass Du den Vorgang noch abbrechen kannst. Toll, oder? 

Wichtig! Dank der VOP genießt Du noch mehr Sicherheit. Trotzdem ist es nach wie vor wichtig, dass Du die Empfängerdaten vor dem Absenden Deiner Überweisung sorgfältig prüfst. Es besteht keine Möglichkeit zur Stornierung.
 

Fragen & Antworten

Zusätzliche Informationen für Unternehmen

Das ändert sich

Die Neuerungen und die Einführung der VOP ab 5. Oktober 2025 erfordern bei Firmenkund*innen umfangreiche Anpassungen in Softwareprodukten, internen Prozessen und Zahlungsverkehrsabläufen. Für die Umsetzung der VOP in den Übertragungskanälen sind umfangreiche Prozessänderungen erforderlich. Die folgenden Informationen werden laufend ergänzt.

 

Besonderheiten bei Sammelüberweisungen

Firmenkund*innen können bei Sammelüberweisungsaufträgen in Euro und bei Sammelaufträgen mit Echtzeitüberweisungen in Euro jeweils bei der Einreichung entscheiden, ob eine Empfängerüberprüfung vorgenommen werden soll (Nutzung = sogenanntes „Opt-in“) oder nicht vorgenommen werden soll (Abwahl = sogenanntes „Opt-out“). Bei Einzelüberweisungen kann aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht auf die Empfängerüberprüfung verzichtet werden.

Das müssen Sie jetzt tun

Einerseits erhöht die Verification of Payee die Sicherheit. Andererseits kann es – gerade bei Unternehmen mit vielen Zahlungen – zusätzlichen Aufwand bedeuten. Firmen müssen sicherstellen, dass ihre Zahlungsverkehrs-Software die neue Anforderung erfüllt sowie die Daten ihrer Geschäftspartner korrekt und aktuell in ihren Systemen hinterlegt sind. Wenn beispielsweise ein Lieferant den Namen oder das Konto ändert, muss das sofort angepasst werden. Zudem sollten Sie Ihren Firmennamen auf Rechnungen und Überweisungsvordrucken exakt so angeben, wie er bei der Bank hinterlegt ist.

Zudem benötigen wir aufgrund einiger Anpassungen Ihre Zustimmung – wir kommen auf Sie zu.

Seien Sie vorbereitet!

Bereiten Sie sich schon jetzt auf die Einführung der Empfängerüberprüfung vor:

  • Klären Sie, ob Ihre internen Prozesse umgestellt werden müssen.
  • Denken Sie bei einer Umstellung daran, die Empfängerüberprüfung in Ihre Zahlungsverkehrsprodukte und Schnittstellen frühzeitig zu integrieren.
  • Informieren Sie ggf. Ihren Kundenkreis über Ihre korrekten Zahlungsempfängerdaten, sofern Sie dies nicht bereits heute in Ihren Rechnungen grundsätzlich so vorsehen.
  • Achten Sie auch auf Updates für Ihre Zahlungsverkehrsprodukte. Innerhalb der jeweiligen Banking-Software finden Sie Anleitungen, die den Einreichungs- und Freigabeprozess einschließlich der verteilten elektronischen Unterschrift (VEU) und der Empfängerüberprüfung erläutern. Sollten Sie eine alternative Zahlungsverkehrssoftware nutzen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an den jeweiligen Support.

Hilfsmittel für einen erfolgreichen Start

Thema Titel Wofür brauchen Sie das? Formulare und Infos
Zahlungsauftrag Checkliste zum Zahlungseingang Checkliste für Firmenkund*innen Download (PDF | 394 KB) (Letzte Aktualisierung - 26.09.2025)
Zahlungsauftrag Entscheidungshilfen zum Zahlungsausgang Informationen für Firmenkund*innen Download (PDF | 267 KB) (Letzte Aktualisierung - 26.09.2025)
Zahlungsauftrag Kurzüberblick zur Empfängerüberprüfung Überblick für Firmenkund*innen Download (PDF | 804 KB) (Letzte Aktualisierung - 26.09.2025)

Fragen & Antworten für Firmenkund*innen