Was ist ein Jobticket?
Wie in unserer Einkommensordnung beschrieben, erstatten wir allen Mitarbeitenden, die mit dem ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehr) zur GLS Bank kommen, die Fahrtkosten für die An- und Abfahrten vom Wohnort zur Arbeitsstelle.
Für die Kolleg*innen, die an den Standorten Bochum und Stuttgart tätig sind, gibt es die Möglichkeit ein Jobticket zu beziehen. Für alle anderen Kolleg*innen (die weder in Bochum noch in Stuttgart arbeiten) gilt: Sie können Ihr ÖPNV Ticket (Jahresabo o.Ä.) eigenständig (per Vorkasse) erwerben und die Kaufbelege nachträglich beim Mitarbeiterservice einreichen. Ihre entstandenen Kosten werden Ihnen mit der nächsten Gehaltsabrechnung erstattet.