Gibt es ein Pfändungsschutzkonto?
Die Voraussetzung für ein Pfändungsschutzkonto bei der GLS Bank ist ein bereits bestehendes GLS Privatgirokonto. Dieses kann auf Anfrage der Kundin/des Kunden in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.
Die Voraussetzung für ein Pfändungsschutzkonto bei der GLS Bank ist ein bereits bestehendes GLS Privatgirokonto. Dieses kann auf Anfrage der Kundin/des Kunden in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.