Wieso sind die GLS Fonds nicht alle in Artikel 9 der Offenlegungsverordnung eingestuft?
Wir haben aktuell nur diejenigen Fonds nach Artikel 9 eingestuft, in denen Fondsgelder direkt in Unternehmen, Projekte und Institute fließen. Das ist momentan der GLS AI – Mikrofinanzfonds und der BFS Nachhaltigkeitsfonds Green Bonds. Hier kann man eine direkte Verbindung zwischen Investition und positiven Nachhaltigkeitseffekten herstellen.
Um als Artikel 9-Fonds im Sinne der Offenlegungsverordnung zu gelten, muss ein Anlageangebot einen messbaren positiven Beitrag zu Umwelt- oder einem Sozialziel leisten. Wir haben ein eigenes, seit Jahren erprobtes Nachhaltigkeitsverständnis – eher eine qualitative Sicht statt eines datengetriebenen quantitativen Verständnisses. Wir bauen auf die Sichtweise und das Urteilsvermögen externer, erfahrener Expert*innen und glauben, dass dieser Prozess ein besseres Urteil erlaubt als eine Betrachtung quantitativer Daten. Dieser Ansatz wurde in der Vergangenheit vielfach positiv bewertet, u.a. vom FairFinanceGuide, Ecoreporter und zuletzt auch von Stiftung Warentest in seiner Finanztest Ausgabe 08/2022.
Eine stärkere Orientierung nach der neuen Verordnung würde ggf. zu Konflikten in der Beurteilung führen. Zudem birgt die Definition der Offenlegungsverordnung viel Interpretationsspielraum und ist somit anfällig für Greenwashing. Vor allem bei Angeboten, bei denen Fondsgelder nicht direkt in Projekte, Unternehmen und Institute fließen, agieren wir vorsichtig.
Wir beobachten die gesetzliche Entwicklung sehr genau und prüfen, inwiefern eine Umklassifizierung weiterer Fonds in Artikel 9 mit unserem Nachhaltigkeitsverständnis sowie dem Greenwashing-Risiko vereinbar ist.