Worin unterscheiden sich Übertragung der Geschäftsanteile und Dividendenspende?
Für die der GLS Bank Stiftung übertragenen GLS Bank Anteile erhalten Sie eine Sachspendenbescheinigung (Stiftungsstock-Spende). Die Anteile verbleiben dauerhaft in der Stiftung. Da die Stiftung aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit steuerbefreit ist, fließt die Dividende regelmäßig in voller Höhe unversteuert in die Stiftung.
Anders bei der Dividendenspende: In diesem Fall ist die Dividende steuerpflichtig (Kapitalertragssteuer). Die Bank muss den zu versteuernden Anteil direkt an das Finanzamt abführen. Der Rest wird auf Ihr Konto überwiesen und Sie überweisen diesen Betrag als Spende auf das Konto der GLS Bank Stiftung. Dafür erhalten Sie dann eine Spendenbescheinigung.