Einlagenschutz bei der GLS Bank

Die GLS Bank ist Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems, das als Einlagensicherungssystem gesetzlich anerkannt ist. Das heißt, alle Institute, die Mitglied dieses Einlagensicherungssystems sind (Volksbanken und Raiffeisenbanken, Spardabanken, PSD-Banken, kirchliche Kreditgenossenschaften sowie sonstige Spezialinstitute der FinanzGruppe wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall), unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Im Falle einer Insolvenz werden Ihre Einlagen bis zu 100.000 Euro erstattet.

Sollte eine Einlage also nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, werden Sie von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Bitte beachten Sie: Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000 Euro pro Kreditinstitut!
Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90.000 Euro auf einem Sparkonto und 20.000 Euro auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000 Euro erstattet.

Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000 Euro für jeden Einleger.

Bei Konten von Personengesellschaften oder Sozietäten, Vereinigungen oder ähnlicher Zusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit bei denen lediglich zwei oder mehrere Personen als Mitglieder über die Einlagen auf dem Konto verfügen können, werden die mehreren Personen bei der Berechnung der Obergrenze von 100.000 Euro zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt.

Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, ist die GLS Bank zudem der Sicherungseinrichtung des BVR angeschlossen. Diese erfüllt ebenfalls die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihr angeschlossenen Banken abzuwenden. Diese Einrichtung wiederum erfüllt diese Aufgabe bereits seit 80 Jahren. Der sogenannte Institutsschutz ist also dem zuerst erwähnten Einlagenschutz vorgeschaltet. Seit Bestehen der Sicherungseinrichtung und somit seit mehr als 80 Jahren hat es darum keine Insolvenz einer der Sicherungseinrichtung angeschlossenen Bank gegeben, so dass noch nie ein Einleger entschädigt werden musste.

Die GLS Gemeinschaftsbank eG ist somit der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. angeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.bvr.de/SE und www.bvr-institutssicherung.de