Green City AG
Informationen für Anleger*innen
Neueste Entwicklungen bei Green City AG und weiteren Konzerngesellschaften
Es gibt aktuell neue Entwicklungen bei den Kraftwerksparks II und III von Green City Energy. Wir möchten Sie auf dem Laufenden halten und bei den aktuellen Entwicklungen begleiten.
Sie können die Ergebnisse der Abstimmung (Ende am 30. Oktober 2023) auf der Website von Green City Energy und im Bundesanzeiger nachlesen.
Am 27. September 2023 fand eine von der Anwaltskanzlei dentons organisierte Informationsversammlung statt. Hier kam es zu einer erneuten Schilderung der aktuellen Situation, die sich im Verhältnis zur letzten Gläubigerversammlung doch deutlich geändert hat. Der Gläubigervertreter hat sich zu keiner wirklichen Empfehlung hinreißen lassen. Allerdings stellt sich das Verkaufsszenario nun deutlich unattraktiver dar als im März.
Sie als Anleger oder Anlegerin haben nun die Möglichkeit mit einem JA auf dem Abstimmungsbogen für einen Weiterbetrieb zu stimmen oder eben auch dagegen.
Dementsprechend ist Ihre aktive Teilnahme gefragt.
Es gibt zwei Stimmabgabeformulare.
Bitte füllen Sie das/die zutreffende/n Formular/e aus und unterschreiben Sie.
Bitte prüfen Sie im Vorfeld, an welchem der beiden Kraftwerksparks Sie beteiligt sind. Dann gibt es jeweils noch eine kurze und eine lange Laufzeit. Sie können nur für die Inhaberschuldverschreibung abstimmen, die sich in Ihrem Depot befindet, deswegen ist diese Unterscheidung wichtig.
Es werden ausschließlich Stimmen gewertet, die bis zum 30. Oktober 2023 eingehen.
Zum Anderen benötigen Sie den Sperrvermerk. Diesen schicken wir Ihnen in den nächsten Tagen automatisch zu. Hiermit weisen Sie dem Notar Ihre Inhaberschaft an der entsprechenden Anleihe nach. Bitte denken Sie daran, dass Sie der Sperrvermerk auf dem hinterlegten Versandweg erreicht und sich somit in vielen Fällen auch in Ihrem E-Postfach befindet.
Sollten Sie mehrere, unterschiedliche Anleihen besitzen, muss je WKN ein Weisungsformular und ein Sperrvermerk zugesandt werden.
Diese beiden Unterlagen müssen dann bis zum 30. Oktober 2023 an den Notar Herrn Stefan Schrenick zugesandt werden. Zur Sicherheit hier nochmals die Anschrift:
Notar Stefan Schrenick - Abstimmungsleiter –
Inhaberschuldverschreibungen Kraftwerkspark II bzw. III – Tranche A, B, C (je nachdem welche Sie halten)
c/o Computershare Operations Centerc
80249 München, Deutschland
Alternativ zum Versand per Post können die unterschriebenen Dokumente auch als Scan per Mail an die folgende Mailanschrift gesandt werden: anmeldestelle@computershare.de
Eine erfolgreiche Abstimmung, und somit auch die Überführung in eine neue Struktur, ist abhängig von einer regen Teilnahme am Abstimmungsprozess. Bitte prüfen Sie also zeitnah, ob Sie der vorgeschlagenen Neustrukturierung zustimmen oder nicht.
Bei Fragen zu diesem Vorgang stehen Ihnen auch die Anlageberater*innen der GLS Bank unter +49 234 5797 5330 zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier keine Empfehlung aussprechen können, sondern Sie nur im gesetzlich vorgeschriebenen Prozedere unterstützen können.
Nachfolgend finden Sie alles, was bisher zu dem Vorgang passiert ist.
Green City AG - was bisher geschah
Außerordentliche Hauptversammlung der Green City AG am 20. Januar 2022
Für den 20. Januar 2022 hatte die Green City AG ihre Aktionär*innen zu einer außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Informationen zu der Ausgestaltung einer möglichen Anleiherestrukturierung hat die Green City AG bislang nicht veröffentlicht.
Informationen zu der außerordentlichen Hauptversammlung finden Sie hier: Green City AG informiert Aktionär:innen und legt gebilligten Konzernjahresabschluss 2019 auf der außerordentlichen Hauptversammlung vor
Green City AG hat am 24. Januar 2022 einen Insolvenzantrag gestellt
Die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG sowie die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG haben in Ad-Hoc Mitteilungen vom 24.01.2022 darüber informiert, dass die Green City AG als Konzernobergesellschaft aufgrund von drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 24.01.2022 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen wird.
Ad-hoc Mitteilung Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG – 24.01.2022
Ad-hoc Mitteilung Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG – 24.01.2022
Die Green City AG selbst hat anschließend in einer öffentlichen Mitteilung bestätigt, dass sie beim zuständigen Amtsgericht in München am 24.01.2022 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat.
Green City AG stellt Insolvenzantrag
Infolge dessen haben am 16. Februar auch die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG und die Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG ebenfalls einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht.
Green City Konzerngesellschaften beantragen Insolvenz in Eigenverwaltung
Das Amtsgericht München hat nach dem Insolvenzantrag der Kraftwerkspark-Gesellschaften am 25. Februar 2022 ein vorläufiges Regelinsolvenzverfahren angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Herrn Rechtsanwalt Axel Bierbach bestellt. Dem Antrag der Gesellschaften auf ein Verfahren in Eigenverwaltung ist das Gericht nicht gefolgt.
Bündelung der Interessen der Anleihegläubiger für die Anleihen der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG
Für den Fall einer Anleiherestrukturierung haben die Anleger*innen die Möglichkeit gemäß Schuldverschreibungsgesetz und Anleihebedingungen gemeinsam mit weiteren Anleiheinhaber*innen Beschlüsse zu fassen – zum Beispiel zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters und auch zur Änderung der Anleihebedingungen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sich in solchen Situationen empfiehlt, die Gläubigerinteressen gegenüber der Emittentin zu bündeln.
Der Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Andreas Ziegenhagen, Geschäftsführer der Dentons GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Anschrift: Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin), ist erfahren in der gemeinsamen Vertretung von Anleihegläubiger*innen eines in der Krise befindlichen Unternehmens.
Mit dem schriftlichen Einverständnis der Anleger*innen der Anleihen der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG und der Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG haben wir die Kontaktdaten an die Dentons GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft weitergegeben. Ein Schreiben mit Antwortformular an die betroffenen Anleger*innen wurde am 24.01.2022 versandt.
Die Dentons GmbH hat am 05.04.2022 gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine Informationsveranstaltung zur Wahl des gemeinsamen Vertreters und zum weiteren Ablauf des Insolvenzverfahrens durchgeführt. Für diejenigen, die nicht live dabei sein konnten, hat Dentons einen Mitschnitt der Veranstaltung auf der Dentons-GmbH-Webseite oder direkt bei YouTube bereitgestellt:
Dentons GmbH - Informationen für Anleihegläubiger der Green City-Gruppe Green City Anleihen - YouTube
Die Wahl des gemeinsamen Vertreters der Gläubiger fand sodann vom 12.04. bis zum 14.04.2022 statt. Als Ergebnisse der Stimmenauszählung wurde Dentons sowohl für die Anleihen der Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG als auch für die Anleihen der Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG zum gemeinsamen Vertreter aller Gläubiger gewählt.
Ereignisse in den vergangenen Wochen
Französische Qair-Gruppe übernimmt Projekte und Mitarbeiter der Green City AG
Am 03.06. hat der Insolvenzverwalter veröffentlicht, dass die französische Qair Group, ein unabhängiger Erzeuger erneuerbarer Energien, das Kerngeschäft der insolventen Green City AG zum 1. Juni 2022 mit nahezu der gesamten Belegschaft im Wege eines Asset Deals übernommen hat. Der Verkauf bezieht sich NICHT auf die Projektgesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG sowie auf die Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG. Laut der veröffentlichten Pressemitteilung wurde durch den Verkauf jedoch erreicht, dass die Betreuung sämtlicher Kraftwerke der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG sowie der Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG sichergestellt werden konnte.
Hier ist die detaillierte Pressemitteilung der Green City AG zu finden.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Bewertung der wirtschaftlichen Situation unsererseits nicht möglich.
Bereits am 17.12.2021 wurden folgende Ad-Hoc-Mitteilungen herausgegeben:
Ad-hoc Mitteilung Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG
Ad-hoc Mitteilung Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG
Am 05.04.2022 folgten weitere Ad-Hoc-Mitteilungen:
Ad-hoc Mitteilung Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG – 05.04.2022
Ad-hoc Mitteilung Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG – 05.04.2022
Handel der Anleihen der Kraftwerksparks
Die Anleihen der Kraftwerksparks Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG und Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG waren bisher grundsätzlich an der Börse handelbar, wenngleich das Handelsvolumen in den vergangenen Jahren sehr niedrig war.
Deshalb haben die Gesellschaften aus Kostengründen bei der Börse München die Aufhebung der Börsennotierungen beantragt. Dem hat die Börse am 08.04.2022 stattgegeben. Die Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse wird mit Ablauf des 31.05.2022 eingestellt.
Häufig gestellte Fragen
Die Green City AG hat auf Ihrer Homepage einen Bereich eingerichtet, der die Beantwortung weiterer häufig gestellter Fragen beinhaltet.
Investor relations => Reiter: "Kapitalanlagen zur Projektfinanzierung"
Jahresberichte 2020
Die Jahresberichte 2020 zu den jeweiligen Anleihen, die Anleger*innen über die GLS Bank eG erwerben konnten, finden Sie hier:
Bericht Kraftwerkspark II 2020
Bericht Kraftwerkspark III 2020