Kleine Fördertopfkunde
Gemeinnützige Organisationen schöpfen aus vielfältigen Fördertöpfen, um ihre Arbeit zu finanzieren. Die GLS Bank berät bei der Suche nach passenden Förderungen und bindet diese gezielt ein.
Welche Förderarten gibt es?
Folgende Möglichkeiten können Sie nutzen:
- Zuschüsse: EU, Bund, Länder und Kommunen unterstützen gemeinnützige Projekte mit Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss. Solche Zuschüsse entlasten Organisationen bei Investitionen oder auch bei Betriebskosten.
- Kredite zu vergünstigten Zinsen: öffentliche Förderprogramme der EU, von Bund, Ländern und Kommunen sollen dabei helfen, Bedarfslücken zu schließen und politisch formulierte Ziele umzusetzen. Die Vergabe der Kredite erfolgt durch die KfW oder durch die Landesförderbanken.
- Stiftungsförderung: In Deutschland gibt es 25.777 Stiftungen, die unter anderem soziale Zwecke unterstützen. So fördern insgesamt 81 Prozent der deutschen Stiftungen gemeinnützige Projekte. Die GLS Treuhand bündelt etwa diverse Themenstiftungen (siehe Seite 31), die sich unter anderem für Bildungsgerechtigkeit und -vielfalt einsetzen.
- Soziallotterien: Geld aus diversen Soziallotterien finanziert in Deutschland den guten Zweck. Die Mittel stammen aus den Einnahmen der Losverkäufe.
Anträge auf Zuschüsse und Förderkredite müssen in der Regel vor Beginn einer Maßnahme gestellt werden. Das gilt insbesondere für die KfW-Förderung und die Landesförderbanken. Bitte informieren Sie sich vorab.
Förderungen für gemeinnützige Organisationen KfW-Förderungen: Bundesmittel für viele Fälle
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt Kredite aus den Fördertöpfen des Bundes, zum Beispiel um Investitionen zu fördern, die den bundesweiten Energieverbrauch und damit den CO2-Fußabdruck senken. Dazu gehört zum Beispiel ein Förderprogramm für die energieeffiziente Sanierung von Gewerbeimmobilien, Schulen und Kitas. Den Kredit gibt es zu attraktiven Konditionen. Ein anderes Förderprogramm hilft dabei, Bau, Kauf oder Sanierung von Wohngebäuden (dazu zählen auch betreutes Wohnen und Pflegeheime) zu finanzieren. Darüber hinaus gibt es weitere Förderungen für Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen, zum Beispiel um den Fuhrpark auf E-Mobilität umzustellen. Andere Zwecke können Sozialunternehmen und gemeinnützige Organisationen etwa mit dem Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen finanzieren.
EU-LEADER: Förderung von Regionen
Um den ländlichen Raum zu fördern, bietet die Europäische Union das LEADER-Programm an. Der Name leitet sich her aus „Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale“, also der Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. Das Programm vernetzt Landbewohner*innen und Initiativen und unterstützt sie finanziell dabei, ihre Region zu gestalten. Auch Bildungs- und Kulturprojekte können Zuschüsse erhalten. Finanziert wird LEADER durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, ergänzt durch Mittel von Bund, Ländern und Kommunen. Das Programm richtet sich jedoch nicht nur an die Landwirtschaft. An welche Projekte die Zuwendungen fließen, entscheiden zivilgesellschaftliche Lokale Aktionsgruppen (LAG) in den Regionen. In der EU-Förderperiode von 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen. Die Höhe der Zuschüsse variiert.
Flickenteppich Bildungsförderung
Die Förderung durch Zuschüsse von Schulen und Kindertagesstätten (Kitas) regeln die Länder in Eigenregie und das höchst unterschiedlich. Beispiel Kita: Freie Träger erhalten Zuschüsse von Ländern und Kommunen etwa für Betriebskosten und Investitionen. Mal gibt es eine Förderung
pro Kitaplatz, mal wird ein bestimmter Anteil an den Gesamtkosten übernommen – egal wie ausgelastet die Einrichtung ist. Können Kommunen es sich leisten, gewähren sie weitere Zuschüsse und entlasten auch freie Träger. Daher lautet unsere Empfehlung: Kitaträger sollten sich direkt bei den Kommunen beziehungsweise freie Schulträger bei den Schulämtern informieren, welche Zuschüsse sie erhalten können.
Landesförderbanken: Chancen ausschöpfen
Die Landesförderbanken sind öffentlich-rechtliche Spezialbanken, die die Mittel des Bundes in Form von Krediten und Zuschüssen ausgeben. Sie unterstützen Länder und Kommunen dabei, ihre Ziele in der Sozial- und Wohnungspolitik durch finanzielle Maßnahmen umzusetzen. Haken: In vielen Fällen richten sich die Förderprogramme nur an gewerbliche und wohnwirtschaftliche Vorhaben. Die Angebote für gemeinnützige Organisationen unterscheiden sich je nach Bundesland und bezuschussen zum Beispiel gezielt die Finanzierung von Ehrenamt, den Betrieb von Sportstätten oder leisten mit Sonderkrediten Krisenhilfe, etwa in der Pandemiezeit.
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