Bausparen

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Vorfreude auf die eigenen vier Wände

Bausparen: Schritt für Schritt zum Wohneigentum

Du willst irgendwann eine Immobilie kaufen, modernisieren oder eine gute Altersvorsorge besitzen? Erfülle Dir Deinen Wohnwunsch! Fürs Bausparen gibt es vielfältige Möglichkeiten für unterschiedliche persönliche Umstände - passend auch für Deine Situation.

Informiere Dich über die Angebote unseres Kooperationspartners, der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (BSH).

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Günstige Zinsen sichern

Platziere Deine Anfrage im Kontaktformular der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Die Kolleg*innen rufen Dich gerne zurück.

Repräsentatives Beispiel nach § 17 Abs. 4 PAngV: Tarif XS 05 (Standardzuteilung); Bausparsumme 40.000 €; angespartes Guthaben ca. 18.000 €; Netto-Darlehensbetrag von ca. 22.000 €; 80 monatliche Zins- und Tilgungsraten für das Bauspardarlehen zu je 284 €; Tilgungsdauer 6 Jahre u. 8 Monate; jährlicher Sollzinssatz (gebunden) 0,95 %; effektiver Jahreszins (ab Zuteilung des Bausparvertrages) 1,44 %; Zu zahlender Gesamtbetrag 23.065 €, davon 1.065 € Gesamtkosten (inkl. anteiliger Abschlussgebühr einmalig 640 € und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen); Jahresentgelt in der Sparphase 15 € pro Jahr. Die Sicherung durch eine Grundschuld setzen wir voraus, dafür anfallende Kosten sind nicht bekannt und hier nicht berücksichtigt. Stand des Angebots: 01.07.2021. Im Angebot der Bausparkasse Schwäbisch Hall, Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall.

Deine Vorteile beim Bausparen

  • Du investierst in die eigene Zukunft – in Dein Eigentum.
  • Eine sichere Altersvorsorge, von der Du heute schon etwas hast und nicht erst bei Renteneintritt.
  • Das eigene Zuhause selbst gestalten – mit Freiraum für Dich und Deine Familie.

Wusstest Du, ...

  • dass Du Dir beim Bausparen das Darlehen mit dem heutigen Zins sichern kannst?
  • dass der Staat Deinen Weg ins Wohnglück bestenfalls dreifach fördert?
  • dass Du unter bestimmten Voraussetzungen viele Gestaltungsmöglichkeiten bei Zins, Rate und Laufzeit hast?
  • dass es ein spezielles Angebot für junge Leute unter 22 Jahren gibt?

Interessiert? Nutze den Bausparrechner unseres Kooperationspartners, der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

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Bitte schreibe direkt an die Bausparkasse.

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Fürs Bausparen erhalten Sie Geld

Unter 22-Jährige erhalten einmalig bis zu 100 Euro Junge-Leute-Bonus. Spare bis zur Zuteilung im Tarif FuchsStart, dann erhöht sich der Guthabenzins auf 0,25 Prozent. Für junge Sparer*innen bis 22 entfällt das Jahresentgelt.

Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen (VL) von bis zu 40 Euro monatlich auf einen Bausparvertrag. Frage bei Deinem Arbeitgeber nach.

Eigene Einzahlungen und die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen werden mit rund 45 Euro Wohnungsbauprämie, rund 43 Euro Arbeitnehmersparzulage und 175 Euro Riester-Grundzulage honoriert. Unter 25-Jährige erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für Riester-Bausparen.

So funktioniert Bausparen

Sanierung: Mache Deine Immobilie zukunftsfähig

Doppelt sinnvoll: Energiesparen und die Umwelt schonen. Wir berechnen Dein Energie-Einsparpotenzial - wie?
Hier erfährst Du mehr

Konditionen

Leistungen Konditionen
Verzinsung des Guthabens bzw. des Bauspardarlehens

je nach Bauspartarif

Sparzeit bzw. Tilgungsdauer

abhängig vom gewählten Bauspartarif

Abschlussgebühr

1,6 % der Bausparsumme

weitere Kosten (nur in der Sparphase)
  • Jahresentgelt 15 Euro
  • Vertragsentgelt (bei Wohn-Riester) 18 Euro

Noch Fragen?

Eigenkapital ansparen
Beim Bausparen schließt Du einen Bausparvertrag über eine bestimmte Summe ab und besparst diesen etwa bis zur Hälfte in regelmäßigen Raten.
Du erhältst einen garantierten Guthabenzins und die Chance auf staatliche Bausparförderung. 

Darlehen aufnehmen
Ist der zuvor vereinbarte Teil der Bausparsumme angespart, kannst Du für die zweite Hälfte ein günstiges Bauspardarlehen aufnehmen und Deinen Bau, Umbau oder Kauf dank des festen Darlehenszinses nun sicher und entspannt planen.

Raten bequem zurückzahlen
In der so genannten Tilgungsphase zahlst Du das Darlehen regelmäßig in Teilbeträgen zurück. Du kannst hier nach Möglichkeit auch jederzeit mehr als den vereinbarten monatlichen Betrag begleichen und Dein Bauspardarlehen somit schneller abbezahlen.

Dein Bausparguthaben und das Bauspardarlehen kannst Du zum Bau oder Kauf einer Immobilie sowie zur Modernisierung oder Umschuldung verwenden. Aber auch der Kauf einer Küche, der Bau eines Kamins oder einer Sauna sind möglich. Dein*e Berater*in informiert Dich gerne ausführlich über die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und die Fördermöglichkeiten vom Staat.

Bei Abschluss eines BSH-Bausparvertrags zahlst Du eine einmalige Abschluss- und Erhöhungsgebühr als Eintritt in die Bauspargemeinschaft. Diese beträgt 1,6 Prozent der Bausparsumme. Als Jahresentgelt fallen im klassischen Tarifangebot 15 Euro pro Jahr bzw. bei den Wohn-Riester-Varianten ein Vertragsentgelt von 18 Euro pro Jahr an. Ansonsten gibt es während der Sparphase keine weiteren Gebühren.

Bitte verwende für Überweisungen immer die Vertrags-IBAN, die Du auf Deinem Bausparkontoauszug findst. Einen einmaligen oder dauerhaften Bankeinzug auf Dein Bausparkonto kannst Du auch einfach im Onlinebanking anlegen und verwalten.

Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die

  • in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich),
  • mindestens 16 Jahre alt sind, auch Schüler*innen,
  • unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland) und
  • deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete nicht übersteigt. Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.

Die Wohnungsbauprämie beträgt 10% auf die Jahresleistung von 700 Euro für Ledige und 1.400 Euro für Verheiratete.

 

Auch wenn Du dich anders entscheidest und keine wohnwirtschaftliche Verwendung mehr für Deinen Bausparvertrag hast, kündige diesen nicht übereilt. Denn dabei gehen bereits erworbene Vorteile wie zum Beispiel die staatliche Förderung oder die günstigen Darlehenszinsen eventuell verloren.

Alternativ kannst Du deinen Vertrag bzw. den Darlehensanspruch auf eine*n Angehörige*n übertragen. Bei Wohn-Riester sind ein Anbieterwechsel und eine damit verbundene Kapitalübertragung möglich, wenn sich Dein Bedarf von der wohnwirtschaftlichen Verwendung weg hin zu einer Geldrente ändert. Der Anbieterwechsel ist im Zuge der Zuteilung oder bei einer Kündigung möglich.

Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparen beantragst Du im Rahmen der Steuererklärung. Du erhältst von der Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Bescheinigung, die Du der Anlage N Deiner Steuererklärung beilegst. Der Antrag muss bis zum Ende des vierten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.

 

Wenn Du einmal kein Geld zur Verfügung hast, kannst Du deine Bausparbeiträge verringern oder zeitweise aussetzen und später einfach nachzahlen. Es dauert dann lediglich länger, bis Du dein Sparziel erreichst. Bitte beachte, dass bei Reduzierung oder Aussetzen der Sparraten staatliche Prämien und die Riester-Förderung nicht oder nur teilweise ausgeschöpft werden können.

Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingehen.

Nach Ablauf der Bindungsfrist kannst Du frei entscheiden, wie Dudas angesammelte Kapital verwenden möchtest. Innerhalb der Bindungsfrist musst Du das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.

Wenn Du deinen Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigst, verlierst Du die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. 

Du hast zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen. So profitierst Du von der Arbeitnehmersparzulage gleich zweifach. 

Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 17.900 Euro und das von Verheirateten 35.800 Euro nicht übersteigen.

 

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns.

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Montag - Donnerstag: 08:30 - 17:00 Uhr, Freitag: 08:30 - 16:00 Uhr