Gemeinsam in eine regenerative Zukunft
Auf der Jahresversammlung 2025 diskutieren wir, wie eine Wirtschaftsweise im Einklang mit der Natur funktionieren kann. Dazu laden wir Dich herzlich ein!
Freu Dich schon jetzt auf vielseitige Workshops, spannende Diskussionen und unterhaltsames Kulturprogramm. Als GLS Mitglied kannst Du auf der Generalversammlung mitentscheiden, wofür die GLS Bank steht.
Bald informieren wir Dich hier ausführlicher.
Wir freuen uns auf Dich!
GLS Jubiläumsfestival mit Nachhaltigkeitsmesse 2024
An beiden Tagen gab es Diskussionen, Vorträge, Workshops, Messestände, eine Mitmachmeile und Musik.
50 Jahre GLS Bank - 50 Jahre Zukunft
Veranstaltungen: Bitte nachhaltig
Warum macht die nachhaltigste Bank Deutschlands überhaupt noch Präsenzveranstaltungen? Eine berechtigte Frage. Wenn viele Menschen auf unterschiedlichen Mobilitätswegen an eime großen Ort zusammenkommen, ist das aus der Perspektive, die Ressourcen der Erde schonen zu wollen, überhaupt nicht nachhaltig. Wir haben uns daher Nachhaltiges Eventmanagement vorgenommen und wollen das auch für die GLS Messe umsetzen. Was wir darunter verstehen, erklärt Laura Gögelein, eine der Organisatorinnen der GLS Messe in unserem Blog.
Wichtige Informationen zur Generalversammlung
Gemäß § 26 unserer Satzung gilt u.a. folgendes: | |
Grundsatz | (2) Jedes Mitglied hat eine Stimme |
Gesetzliche Vertreter, zur Vertretung ermächtigte Gesellschafter | (3) Geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige Personen sowie juristische Personen üben ihr Stimmrecht durch den gesetzlichen Vertreter, Personengesellschaften durch ihre zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter aus. |
Bevollmächtigte | 4) Mitglieder, deren gesetzliche Vertreter oder zur Vertretung ermächtigte Gesellschafter, können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Mehrere Erben eines verstorbenen Mitglieds können das Stimmrecht nur durch einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten ausüben. |
Wieviele Mitglieder darf ich als Bevollmächtigte*r vertreten | Ein Bevollmächtigter kann nicht mehr als zwei Mitglieder vertreten. |
Wer kann Bevollmächtigter sein | Bevollmächtigte können nur Mitglieder der Genossenschaft, Ehegatten, Eltern, Kinder oder Geschwister eines Mitglieds sein oder müssen zum Vollmachtgeber in einem Gesellschafts- oder Anstellungsverhältnis stehen. Personen, an die die Mitteilung über den Ausschluss abgesandt ist (§ 9 Abs. (5)), können nicht bevollmächtigt werden. |
Nachweis | (5) Stimmberechtigte gesetzliche bzw. ermächtigte Vertreter oder Bevollmächtigte müssen ihre Vertretungsbefugnis auf Verlangen des Versammlungsleiters schriftlich nachweisen. |
Vollmachten und bei juristischen Personen aktuelle Registerauszüge bitte im Original zur Prüfung am Samstag, 28. Juni 2025 für die Akkreditierung im RuhrCongress vorlegen.