Anmelden im Banking jetzt mit Tan-Abfrage
Ab 11. Dezember 2019 - und künftig spätestens alle 90 Tage - benötigen Sie beim Login im GLS Onlinebanking, in Zahlungsverkehrsapps und in Zahlungsverkehrssoftware neben der PIN auch eine TAN. Bekannt ist dieses Verfahren auch als Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA). Damit wird eine der letzten Regelungen der neuen EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) umgesetzt, mit der das Banking sicherer geworden ist.
Wenn Sie eine TAN erhalten, obwohl Sie sich nicht im Onlinebanking angemeldet haben, ist mit aller Wahrscheinlichkeit auf Ihrem eingeschalteten Smartphone oder Tablet eine App installiert, die im Hintergrund Kontendaten abfragt. Für diesen Vorgang gelten ebenfalls PSD2 und 2FA.
Bitte beachten Sie: Sie benötigen ein gültiges TAN-Verfahren (mobileTAN, Sm@rtTAN oder SecureGo App), um Ihr Onlinebanking, GLS mBank etc. aufrufen zu können.
Ein Beispiel für Onlinebanking mit TAN-Abfrage
Was ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)?
Bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung müssen Sie sich mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren identifizieren. Eingeteilt sind diese in Wissen, Besitz und Sein. Eine PIN zählt zum Beispiel als Wissen, eine Karte (TAN-Generator) als Besitz und ein biometrisches Kennzeichen (Fingerabdruck) als Seinsmerkmal (Inhärenz), über das ein*e Nutzer*in eindeutig identifizierbar ist.
Nutzen Sie als Kontoführungsverfahren mobileTAN, brauchen Sie neben Alias/VR-NetKey und Passwort (Wissen) die richtige Telefonnummer (Besitz). Nutzen Sie das Sm@rtTAN-Verfahren, brauchen Sie neben Alias/VR-NetKey und Passwort (Wissen) die richtige Chipkarte (Besitz).
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