EU-Agrarreform widerspricht dem Green Deal
Anlässlich der heute beginnenden Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU kommentiert die GLS Bank: Der Vorschlag von EU-Kommission und EU-Parlament gehen mit unüberschaubaren Risiken für das Klima, die Artenvielfalt und die menschliche Gesundheit einher. Daher sollte der Gesetzentwurf jetzt von der EU-Kommission zurückgezogen werden.
„Eine Politik, die weiterhin die intensive Landwirtschaft fördert, ist eine Bedrohung für uns alle. Der Vorschlag zur Gemeinsamen Agrarpolitik gefährdet die Erreichung der Klima- und Biodiversitätsziele und den Green Deal. Die EU-Kommission darf nicht einem Gesetz Vorschub leisten, das bei diesen Überlebensfragen der Menschheit ihre eigenen Vorgaben und Ziele untergräbt“, so Vorstandssprecher Thomas Jorberg, „deshalb muss sie jetzt bei der sich abzeichnenden Verabschiedung der GAP die Notbremse ziehen.“
Der derzeitige GAP-Entwurf ist weder mit dem Pariser Klimaabkommen oder der Farm-to-Fork-Strategie vereinbar. Damit wird EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit einer unheilbaren Aus-gangslage in den heute startenden Trilog zwischen EU-Kommission, -Parlament und den Mitgliedsstaaten einsteigen.
Die Agrarreform gilt bis 2027, also für den kritischen Zeitraum, der über die Zukunft von Klima und Artenvielfalt entscheidet. Wenn aber Direktzahlungen weiterhin an die Fläche der Landwirte geknüpft sind, birgt das enorme Risiken. Große konventionelle Betriebe profitieren bei teils minimalen Umweltauflagen am meisten.
„Weiterhin soll mit öffentlichen Mitteln eine Landwirtschaft finanziert werden, die in erster Linie auf Massenproduktion ausgelegt ist. Das ist eine Bankrott-erklärung im Hinblick auf den Green Deal“, resümiert Oliver Willing, Geschäftsführer der GLS Zukunftsstiftung Landwirtschaft.
Kleine Nachbesserungen sind keine Lösung, sondern es muss ein gänzlich neuer Entwurf aufgesetzt werden. Die GLS Bank schließt sich Forderungen von NGOs und Verbänden wie NABU und weiteren zivilgesellschaftlichen Bündnissen an (#WithdrawTheCAP):
- Die GAP muss an die Verpflichtungen der Farm-to-Fork- sowie der Biodiversitätsstrategie verbindlich angepasst werden.
- In der GAP müssen bindende Ziele zum Klimaschutz verankert wer-den, die in Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen stehen.
- Mindestens die Hälfte der GAP-Zahlungen müssen leistungsbezogen für Natur- und Klimaschutz ausgezahlt werden.
- Jeder Betrieb sollte mindestens zehn Prozent seiner Flächen für den Naturschutz bereitstellen (z.B. Feldraine, Brachen, Blühstreifen).
Die GAP umfasst Zahlungen von insgesamt 387 Milliarden Euro bis 2027. Kommission, Parlament und europäischer Rat haben jeweils eigene Vorschläge vorgelegt. Bislang sind maximal ein Drittel der Subventionen mit ökologischen Leistungen verknüpft.