29.11.2023

EU-Lieferkettengesetz bislang ohne Finanzsektor

Am 15. November einigte sich der Ministerrat der Europäischen Union darauf, den gesamten Finanzsektor aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie zu den Lieferketten auszuschließen. Die Richtlinie wird CSDDD abgekürzt und steht dabei für Corporate Sustainability Due Diligence Directive. Ob Banken und Finanzdienstleister also nachhalten müssen, dass die von ihnen finanzierten Projekte klimaschädlich oder nachhaltig sind, soll erst bei der nächsten Überarbeitung der Richtlinie geprüft werden.

Damit riskiert die EU erneut, eine eigentlich sinnvolle Regelung zu verwässern. Ähnlich lief es bei der EU Taxonomie ab, wo letztlich Atomkraft und Gas die nachhaltige Wirkung zu Nichte gemacht haben. Noch besteht die Chance, die Finanzierung von ausbeuterischen und umweltschädlichen Wirtschaftspraktiken zu beenden. Dazu müssen Banken und andere Finanzdienstleister in die Richtlinie mit aufgenommen werden.

Wir appelieren daher an Beteiligten und insbesondere die Bundesregierung sich für ein CSDDD unter Einbezug des Finanzsektors stark zu machen. Wir schließen uns damit dem Thinktank climate & company und der NGO Germanwatch an, die erstmals auf das Thema aufmerksam gemacht haben.

Was ist genau das europäische Lieferkettengesetz?

Das CSDDD ist eine EU-Richtlinie. Sie muss erst in nationales Gesetz übertragen werden. Die Richtlinie sieht vor, Unternehmen künftig zu verpflichten Risiken in ihrer Wertschöpfungskette in Bezug auf Menschenrechte und Umweltbelange zu erkennen und diesen entgegenzuwirken. Betroffene Unternehmen müssten entsprechende Risiken erheben, analysieren und bei Bedarf heilen. 

Für Finanzdienstleister heißt das konkret: Sie müssten negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umweltbelange bei ihren Kreditnehmern identifizieren und laufend monitoren. Kreditnehmer, bei denen der Klimawandel als potenzielles Risiko identifiziert wurde, müssten Pläne vorlegen, um sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell mit den 1,5°C-Klimazielen vereinbar ist.

Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, die negative Auswirkungen beibehalten, müssen gekündigt werden. Entscheidend hierbei ist: Die Richtlinie sieht vor, dass Banken bei einem Verstoß der Sorgfaltspflichten zivilrechtlich haften.

Warum wir als Bank für ein CSDDD sind

Banken spielen beim Übergang zu einer regenerativen Wirtschaftsweise eine zentrale Rolle. Mit unserer Kreditvergabe entscheiden wir, welche Projekte umgesetzt werden und welche nicht. Damit haben wir eine unmittelbare Verantwortung für Menschenrechts- und Umweltverstöße.

Aus Sicht der GLS Bank darf unternehmerische Verantwortung nicht länger von Wohlwollen abhängen. Sie muss auch für Unternehmen rechtlich verbindlich sein. Das CSDDD hat die Chance, dass die gesamte Branche sich intensiver mit den positiven und negativen Auswirkungen der Kreditvergabe beschäftigt.