Verantwortungseigentum: Lange Warteliste für neue Rechtsform
Mittelständische Unternehmen, Start ups und Sozialunternehmen warten nach wie vor auf die neue Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“. Gesetzentwürfe liegen der Politik vor – allein die Umsetzung lässt auf sich warten. In ihrer Koalitionsvereinbarung hat sich die Bundesregierung dazu bekannt, die neue Rechtsform einzuführen.
Die "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ soll Unternehmer*innen ermöglichen, eine rechtsverbindliche Vermögensbindung in ihren Unternehmen zu verankern. Damit können erwirtschafte Gewinne und Unternehmensvermögen langfristig der Unternehmensentwicklung dienen. Interessant für alle, die sich von der maximalen, kurzfristigen Gewinnerzielung abkoppeln und dauerhaft verantwortungsvoll wirtschaften möchten.
Aktion Warteliste
Jetzt will die Initiative #neuerechtsform der Poltiik zeigen, wie dringend der Bedarf ist. Interessierte Unternehmen können sich auf einer "Warteliste" eintragen. In den kommendne Wochen wird dann in den Medien ein Text zur neuen Rechtsform mit den Unterschriften der Unternehmen veröffentlicht. Die GLS Bank unterstützt diese Aktion.
Hier können Sie sich als Unternehmen auf die Warteliste von #neuerechtsform eintragen: "Wir warten"
Warum braucht es die neue Rechtsform?
Weniger Bürokratie: Die „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ soll es kleinen und mittleren Unternehmern ermöglichen, einfach und unbürokratisch ein treuhändischerisches Eigentumsmodell umzusetzen. Große Unternehmen wie Bosch oder Mahle machen dies über komplizierter Stiftungslösungen. 76 Prozent des Mittelstands meinen, dass diese Stiftungslösungen für sie zu komplex sind.
Lösung für Nachfolgeprobleme: Wer heute weder verkaufen, noch allein an Familie übergeben will oder kann, bekommt mit der neuen Rechtsform eine weitere Option. Sie bietet die Möglichkeit, Verantwortung über das Unternehmen an Leistungsträger*innen außerhalb der Familie zu übergeben – unabhängig davon, ob diese sich teuer verschulden können oder wollen, um den Betrieb zu kaufen. Nachfolger*innen können als treuhändische Eigentümer*innen den Betrieb übernehmen. Gleichzeitig hat die übergebende Generation die Sicherheit, dass sie den Unternehmenswert nicht an Fremde verschenken, sondern er – ggfs. neben Altersvorsorge – für die Entwicklung des Unternehmens zur Verfügung steht.
Rechtsverbindlichkeit für Start-ups und Sozialunternehmen: Wer heute in der digitalen Welt glaubhafte Versprechen abgeben möchte, braucht Rechtsverbindlichkeit. Mit der Vermögensbindung der Rechtsform können Start-ups ihren Stakeholdern ein verbindliches Versprechen abgeben, dass sie nicht nur aufs schnelle Geld und den schnellen Exit aus sind, sondern langfristig wirtschaften und einen mittelständisches Unternehmen der Zukunft aufbauen.
Wettbewerb und soziale Marktwirtschaft: Die neue Rechtsform hilft dabei, mehr Unternehmen unabhängig zu halten. Das stärkt das Erfolgsmodell unseres Landes: eine vielfältige, dezentrale Unternehmenslandschaft. Damit trägt die Rechtsform dazu bei, Entwicklungen wie in den USA oder China zu verhindern, wo immer mehr Konzerne den Markt beherrschen.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website von #neuerechtsform
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Foto oben
Verantwortungseigentum – Unternehmensführung anders gedacht, was steckt dahinter?" mit Vertreter*innen von Hans Stockmar GmbH & Co. KG, Purpose Stiftung, ARCHE, soulproducts GmbH. Im Programm auf der Messebühne der Nachhaltigkeitsmesse beim GLS Jubiläumsfestival. Fotograf*innen: Stephan und Tanja Münnich