Hausmeinung PV auf landwirtschaftlichen Flächen

Sozial-ökologisch gerechte Freiflächenanlagen

Seit über 30 Jahren stehen wir als GLS Bank für die Finanzierung der Energiewende. Die Abhängigkeit durch fossile Energien von autoritären Staaten und die dadurch ausgelöste Energiekrise 2022 sowie die Erhöhung der Ausbauziele der Bundesregierung für PV bekräftigen uns in unserer Vorreiterrolle: Erneuerbare Energien sind elementarer Bestandteil einer Friedenspolitik.

Aus unserer Sicht lassen sich die Ausbauziele jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach nicht ausschließlich auf Dächern realisieren. Deshalb wurde Anfang 2023 beschlossen, die Grund-satzentscheidung zu PV auf landwirtschaftlichen Flächen zu überprüfen.
Dafür haben wir im Gremium inhaltliche Kreditvorabstimmung gemeinsam mit den Verantwortlichen aus dem Kompetenzcenter Erneuerbare Energien und der Beteiligungs Aktiengesellschaft BAG einen Kriterienkatalog entwickelt, um mögliche sozial-ökologisch gerechte PV-Freiflächenanlagen zu finanzieren.

Klare Kriterien bilden den Rahmen

PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen unterliegen besonderen Voraussetzungen. Soziale und ökologische Kriterien helfen dabei, sinnvolle Projekte zu finden. Ausgeschlossen bleiben insbesondere Projektierer ohne ökologischen Leitfaden. Entspricht ein Projekt nicht den Standardkriterien wird dieses in einer Einzelfallentscheidung in Abstimmung mit dem Branchenkoordinator und dem Gremium inhaltliche Kreditvorabstimmung bewertet.

Die Kriterien orientieren sich eng an Einschätzungen des Umweltbundesamts, der Wissenschaft und Umweltorganisationen wie dem NABU und gehen über politische Vorgaben hinaus. Grundsätzlich stellen wir bei jedem Projekt die Frage, wohin die Gelder unserer Kund*innen fließen. Also wer den Ertrag aus den PV-Anlagen erhält. Vor Ort lebende Bürger*innen und ökologische Landwirte stehen dabei im Fokus. Sie sollen sich solidarisch und sozial an den Projekten beteiligen können. So bleiben Erträge in der Region und fließen zu den Menschen vor Ort zurück. Biobetriebe werden dabei bevorzugt. Negative Umweltfolgen zu verringern, hat Priorität. Wesentlich hierbei ist, wie groß eine Anlage ist und wie sie errichtet wird. Als weniger schädlich gelten z.B. kleine Anlagen entlang einer Autobahn. Wie Böden genutzt werden und wie diese beschaffen sind, bilden weitere Kriterien.

Unsere Kriterien:

  1. Flächenkonkurrenz Landwirtschaf
  2. Biodiversität & Bodenschutz
  3. Akteursstruktur und lokale Verankerung
  4. Systemdienlichkeit


Nach wie vor sind wir der festen Überzeugung, dass Gebäude und versiegelte Flächen vorrangig für die Erzeugung von Solarenergie genutzt werden sollten. Wir sind aber realistisch: Würden wir als GLS Bank Photovoltaikanlagen ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen finanzieren, würde dies als unser Beitrag nicht ausreichen, um die Energiewende zu stemmen.

In den vergangenen Jahren ist deutlich geworden, dass wir energietechnisch von Staaten abhängig sind, die die Demokratie gefährden. Wir glauben, dass uns nur in einem sozialen und de-mokratischen System die Transformation der Wirtschaft gelingen kann. Die Erweiterung der Finanzierung von PV auch auf landwirtschaftliche Flächen mit strengen Kriterien ist als unser verstärktes Engagement für Transformation zu sehen.

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