Sorgfaltspflichten in Lieferketten
Grundsatzerklärung und Beschwerdeverfahren
Als älteste sozial-ökologische Bank Deutschlands, verfolgen und fördern wir eine regenerative Wirtschaftsweise für Mensch und Umwelt in all unseren geschäftlichen Aktivitäten. Das gilt auch für unsere Wertschöpfungskette. In der Grundsatzerklärung legen wir transparent offen, wie wir faire Geschäftspraktiken fördern, unserer Sorgfaltspflicht nachkommen und gemeinschaftlich mit Lieferanten und Partner*innen in den Dialog gehen – um nachhaltige Verbesserungen gemeinsam anzustoßen.
Hinter dem etwas sperrigen Begriff Beschwerdemechanismus, verbirgt sich eine offenes Austauschformat. Dort können Bedenken, Beschwerden und Anregungen direkt an uns weitergegeben werden. Wir nehmen jedes Feedback ernst und prüfen alle Meldungen gewissenhaft, um angemessen darauf reagieren zu können. Gemeinsam mit unseren Stakeholdern können wir so für die Zukunft planen und unsere Maßnahmen und Prozesse weiterentwickeln.
Kodex für Lieferanten
Im Kodex halten wir fest, was wir von unseren Geschäftspartner*innen erwarten:
- eine dauerhafte und nachhaltig ausgerichtete Lieferkette
- einen Geschäftsbetrieb, der sich an den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (kurz: LkSG) orientiert
Informieren Sie sich
Beschwerdemeldung
Mit diesem Formular können Sie uns Beschwerden, Bedenken oder Anregungen im Zusammenhang mit unseren Sorgfaltsplichten mitteilen.
Sie können die Nachricht über das Formular anonym oder mit Ihren Kontaktdaten versenden. Wie das Beschwerdeverfahren funktioniert, lesen Sie in unserer Grundsatzerklärung.
Alternativ können Sie uns auch eine Nachricht an menschenrechte@gls.de senden.
Sie erleichtern uns die Arbeit sehr, wenn Ihre Meldung möglichst die folgenden Informationen enthält:
- Wo ist der Vorfall passiert?
- Wann ist der Vorfall passiert?
- Welcher Zulieferer/welches Unternehmen ist involviert?
- Welche menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Bedenken haben Sie?