teealternative

Preis- und hochwert(ig): Bio-Assam-Tee der teealternative

Da Thomas Zimmermann auf der Suche nach gutem Assam-Tee, seinem Lieblingstee, nicht fündig wurde, nahm er die Sache selbst in die Hand. "Ich bin 'Teejunkie' und trinke ca. zwei Liter Tee am Tag." Aus dieser Liebe entstand ein ganzes Unternehmen. Damit war die 'teealternative' nach dem Konzept der Teekampagne geboren.

"Assam-Tee ist im Geschmack kräftig und würzig. Außerdem ist er herrlich kupferrot" schwärmt Thomas Zimmermann auf die Frage, was das Besondere an dieser Teesorte sei. Die Teeblätter werden auf den Plantagen in Assam geerntet und dort in der 'Teefabrik' zu Tee verarbeitet. Danach werden sie in mehrschichtige Papiersäcke zu einem bis 20 Kilogramm gefüllt und per LKW nach Kolkata transportiert. Dort wird der Tee für die internationalen Kund*innen auf Paletten zu Sendungen zusammengestellt und per Schiff oder Flugzeug in die große, weite Welt transportiert.  "Ich veranlasse aus ökologischen Gründen ausschließlich Schiffstransport und versende nicht per Flugzeug", betont er.

Als kleines Unternehmen, das den Tee kostengünstig anbieten möchte, verwendet Thomas Zimmermann ausschließlich das europäische Bio-Siegel. "Der Teeproduzent ist von zig Nachhaltigkeitsinstitutionen aus etlichen Ländern zertifiziert. Die Kontrolleure der Zertifizierer geben sich in Kolkata und in den Teegärten die Klinke in die Hand. Das kostet natürlich viel Geld", erklärt er. "Ich persönlich werde hier in Bayern von 'meinem' Bio-Zertifizierer kontrolliert. Das jährlich neu ausgestellte Zeugnis finden Sie auf meiner Hompage."

Im Vergleich zu Bio-Tees aus deutschen Supermärkten sei der Assam-Tee der 'teealternative' wertvoller, das heißt, von viel besserer Qualität. "Im Vergleich zu anderen Bio-Tees ist unser Tee außerdem deutlich günstiger", ergänzt Thomas Zimmermann.

Das traditionell-hinduistisch geprägte Familienunternehmen, von dem Herr Zimmermann den Tee bezieht, legt Wert auf faire Arbeitsbedingungen. Neben einem kostenfreien Wohnrecht in den Teegärten oder der Verpflichtung des Arbeitgebers, für Bildung und medizinische Versorgung der Arbeiter*innen und ihrer Kinder zu sorgen, besteht eine Einigung zu einem Mindestlohn und ein Verbot von Kinderarbeit. Arbeits- und Urlaubszeiten sind genauso geregelt wie die Rentenversicherung und die Vergütung bei Krankheit.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag auf dem GLS Bank-Blog.

Foto: Thomas Zimmermann (teealternative)

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