Wie kann ich als Erb*in verfügen oder das Konto auflösen?
Wenn Sie sich als Erb*in legitimiert haben, können Sie über das Konto/die Konten verfügen und/oder die Geschäftsbeziehung auflösen. Sollten Sie im Besitz einer Bankvollmacht sein, ist die Vorlage einer Erblegitimation nicht notwendig.
Mehr Informationen dazu, wie Sie einen Nachlass regeln