Wie erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage für mein Bausparen?

Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingehen.

Nach Ablauf der Bindungsfrist kannst Du frei entscheiden, wie Du das angesammelte Kapital verwenden möchtest. Innerhalb der Bindungsfrist musst Du das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.

Wenn Du deinen Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigst, verlierst Du die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. 

Du hast zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen. So profitierst Du von der Arbeitnehmersparzulage gleich zweifach. 

Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 40.000 Euro und das von Verheirateten 80.000 Euro nicht übersteigen.