Wie/wann wird der GLS Beitrag erhoben?

Für GLS Bestandskund*innen ist der Einzug einmal jährlich zum 15. Januar.

Neukund*innen bestätigen beim Eröffnen Ihres GLS Kontos (oder der Nutzung anderer Dienstleistungen) die „Vereinbarung GLS Beitrag“ und können die Einzugsermächtigung auf der Seite GLS Beitrag erteilen. Der Beitrag wird anteilig ab dem nächsten Monatsultimo gerechnet.

Für die GLS Mitglieder ist der GLS Beitrag durch den Beschluss der Generalversammlung verbindlich. Sie haben eine Einzugsermächtigung zum Unterzeichnen erhalten.