Freistellungsauftrag: Infos, einrichten oder ändern
Höchstbeträge zum 1.1.2023 angehoben
Nach dem Jahressteuergesetz 2022 wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die Höchstbeträge für den Sparerpauschbetrag angehoben.
- Für Ledige erhöht sich der Sparerpauschbetrag von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro.
- Für zusammenveranlagte Eheleute/Lebenspartner erhöht sich der Sparerpauschbetrag von derzeit 1.602 Euro auf 2.000 Euro
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Um den pauschalen Sparerfreibetrag zu nutzen und so Ihre Steuerlast zu mindern, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsautrag erteilen. Denn die Berücksichtigung des Sparerfreibetrags erfolgt nicht automatisch. Wenn Sie bei mehreren Instituten Geld angelegt haben, teilen Sie Ihren Sparerfreibetrag den zu erwartenden Zinserträgen entsprechend auf und erteilen jedem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag. Alle diese Freistellungsaufträge zusammengerechnet dürfen die Obergrenze des Sparerfreibetrags von 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro nicht übersteigen. Haben Sie zum Beispiel einer Bank einen Freistellungsauftrag über 700 Euro erteilt, stehen Ihnen für andere Institute nur noch 300 Euro zur Verfügung.
Die Einrichtung oder Änderung Ihres Freistellungsauftrages können Sie schnell und einfach im GLS Onlinebanking vornehmen.
Falls Sie kein Onlinebanking machen, rufen Sie uns bitte an, Telefon +49 234 5797-100.