Was bedeutet positiver Beitrag zu Nachhaltigkeit nach Offenlegungsverordnung genau?
Unter "positiver Beitrag zu Nachhaltigkeit" sind Investmentstrategien zu verstehen, die einen gewissen Anteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne der so genannten Offenlegungsverordnung aufweisen. Diese neue Verordnung hat eine eigene Nachhaltigkeitsdefinition etabliert. Um ihr zu entsprechen, müssen Anlageangebote u.a. einen messbaren positiven Beitrag zu einem Umwelt- oder Sozialziel leisten.
In der Verordnung heißt es dazu: „(…) eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels beiträgt, gemessen beispielsweise an Schlüsselindikatoren für Ressourceneffizienz bei der Nutzung von Energie, erneuerbarer Energie, Rohstoffen, Wasser und Boden, für die Abfallerzeugung, und Treibhausgasemissionen oder für die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Kreislaufwirtschaft, oder eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines sozialen Ziels beiträgt, insbesondere eine Investition, die zur Bekämpfung von Ungleichheiten beiträgt oder den sozialen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Arbeitsbeziehungen fördert oder eine Investition in Humankapital oder zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen.
Wie hoch der Anteil an diesen Investitionen in einem Anlageangebot sein muss, ist derzeit (noch) nicht definiert. Theoretisch sind auch Werte von 1 Prozent möglich, damit sich ein Fonds für diese Nachhaltigkeitsklasse klassifiziert.