Wie kann ich schenken?

Wenn Du Dein Geld gemeinnützig einsetzen willst, hören wir Dir gerne zu und unterbreiten Dir mit unserer über 60-jährigen Erfahrung Vorschläge zur Umsetzung. So findest Du den Weg, der am besten zu Deinen Vorstellungen und Ideen passt. Grundsätzlich stehen Dir diese Möglichkeiten offen:

  • Die freie Schenkung findet ohne jegliche Auflage statt. Die GLS Treuhand bestimmt dann, mit welcher Förderung das Geld gesellschaftlich viel bewirken kann. 
  • Die Schenkung mit Widerruf ermöglicht es, dass Du den Betrag bei einer wirtschaftlichen Notlage zurückerhalten kannst. Zu Deinen Lebzeiten können wir den Betrag anlegen und die Erträge für gemeinnützige Initiativen einsetzen. Nach Deinem Tode kann der Betrag dann schenkungsweise weitergegeben werden.
  • Du kannst Dich auch für eine Stiftung entscheiden. Dazu kann ein Stiftungsfonds, eine treuhänderisch verwaltete oder selbstständige Stiftung gegründet werden.
  • Du kannst einen Teil Deines Vermögens im Testament für gemeinnützige Zwecke vorsehen.