Für wen gilt der GLS Beitrag?
Den GLS Beitrag sollen grundsätzlich alle Kund*innen und Mitglieder gleichermaßen zahlen, auch die Mitarbeitenden. Zur genossenschaftlichen Idee gehört, dass sich Menschen mit gleichen Rechten und Pflichten zusammentun. Dies gilt auch für die Höhe des GLS Beitrags, allerdings:
- Keinen Beitrag zahlen Minderjährige sowie Kund*innen, für die wir ausschließlich das gesetzlich definierte Basiskonto führen.
- Einen Beitrag von 1 Euro im Monat zahlen Kund*innen unter 28 Jahren sowie Kund*innen mit Einkommen im Rahmen des steuerlichen Grundfreibetrages, die eine Verminderung beantragen. Ein Antrag kann im Rahmen der Lastschrifterteilung online gestellt werden.
Damit ist die GLS Bank weiterhin zugänglich für alle. Wir regen zum solidarischen Ausgleich an, so dass vermögendere Kund*innen freiwillig einen höheren Beitrag vereinbaren können.
Bei Gemeinschaftskunden zahlen alle zugehörigen Einzelpersonen, die ein eigenes, nicht gemeinschaftliches Konto führen oder Mitglied sind den GLS Beitrag. Werden nur gemeinschaftlich die Angebote genutzt, soll auch gemeinschaftlich der GLS Beitrag geleistet werden. Eine übersichtliche Darstellung finden Sie hier
Eine GbR wird wie eine Einzelperson behandelt, ebenso juristische Personen, die mehrere Kundenstämme, aber nur auf einem Stamm Konten haben.
Einige kleine Vereine und deren Förderer sind oft bereits langjährig Mitglied ohne weitere Geschäftsbeziehung. Oft dachten sie bei der Zeichnung nicht unbedingt an eine Rückzahlbarkeit und wollen weiterhin die Wirksamkeit der GLS Bank unterstützen. Eine Lösung kann die Übertragung der Anteile auf die GLS Bank Stiftung sein. Danach ist kein Beitrag fällig.