Wie wird der GLS Beitrag steuerlich behandelt?
Als Bank machen wir selbstverständlich keine Steuerberatung, aber wir gehen grundsätzlich hiervon aus:
- Privatkund*innen können den GLS Beitrag wie auch Kontogebühren steuerwirksam im Rahmen eines Pauschbetrages geltend machen.
- Unternehmenskund*innen können den Beitrag als Betriebsausgabe geltend machen.
Alle erforderlichen Angaben hierfür können nach Abbuchung des GLS Beitrages dem Kontoauszug entnommen werden.