Sie benötigen Einsicht in die Einzelposten Ihrer Sammelüberweisung/-lastschrift?
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, die auf Ihr gewähltes Onlinebankingverfahren zurückzuführen sind.
Zum einen können Sie im Onlinebanking nach Eingabe des Auftrags ein PDF-Dokument mit sämtlichen Informationen des jeweiligen Auftrags erstellen. Vorsicht: dieses Dokument kann in der Form nur direkt nach Freigabe des Auftrags erstellt werden. Eine einfache Einsicht bzw. ein gekürzter Druck des Auftrags im PDF-Format ist im Onlinebanking ebenfalls direkt in der Umsatzübersicht möglich. Rufen Sie die entsprechende Buchung auf und klicken im unteren Bereich auf "Einzelposten". Erhalten Sie an dieser Stelle eine Fehlermeldung, fehlt womöglich eine Berechtigung am Konto zur Einsicht von Lohn- und Gehaltsbuchungen. Bitte beachten Sie, dass der Export der Umsatzdaten - egal ob CSV- oder MT940-Format - keine Anzeige der Einzelposten enthält.
Nutzen Sie eine Zahlungsverkehrssoftware via FinTS/XS2A (auch HBCI-Schnittstelle genannt) muss Ihr Konto ggf. für das sogenannte Batchbooking freigeschaltet werden. Dies gilt ebenfalls, wenn Sie explizit Einzelbuchungen auf Ihrem juristischen Kontoauszug (PDF- oder Postauszug) benötigen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf einer zusätzlichen Webseite.
Nutzen Sie das EBICS-Verfahren hängt dies womöglich mit der am Konto hinterlegten elektronischen Umsatzübertragung zusammen. Hier kann individuell gesteuert werden, wie die Umsätze an Ihre Zahlungsverkehrssoftware gespiegelt werden sollen. Für Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns gerne per Mail unter online-team@gls.de.