Erst einmal freuen wir uns für Sie, dass Sie den Wechsel zu Deutschlands erster sozial-ökologischer Bank vollzogen haben! Die ersten Unterlagen werden bald zu Ihnen per Post unterwegs sein. Sind alle Unterlagen da, können Sie mit der Freischaltung des Onlinebankings starten. Wenn Sie Interesse an alternativen Zahlungsverkehrsverfahren haben, können Sie sich hier weiter informieren. Der eigentliche Umzug Ihres Kontos steht ebenfalls noch bevor. Privatkund*innen können unseren Kontowechselservice nutzen und bequem von unserer Webseite alle Gläubiger Ihrer Einzugsverfahren (z. B. Strom/Gas oder Miete) automatisch informieren. Dieser Service steht jedoch ausschließlich Inhaber*innen neuer Privatkonten zur Verfügung. Firmenkund*innen müssen Ihre Gläubiger eigenständig über Ihre neue Kontoverbindung in Kenntnis setzen.
gGeschäftskonto
Zeigen Sie Ihre Nachhaltigkeit mit unserem Geschäftskonto für Gemeinnützige
Mit dem GLS Konto gGeschäft bei der ersten sozial-ökologischen Bank gestalten Sie Ihren Zahlungsverkehr zukunftsfähig.
- ab 5 Euro Kontoführungsgebühr monatlich
- kostenlos Bargeld an rund 15.000 Geldautomaten
- GLS BusinessCard und GLS BankCard aus Bio-Rohstoffen
GLS Konto gGeschäft eröffnen Beratungstermin vereinbaren
Nachhaltigkeit heißt Nein zu:
- Atom- und Kohleenergie
- Rüstung und Waffen
- Bioziden und Pestiziden
- Gentechnik in der Landwirtschaft
- Massentierhaltung
- Verletzung von Menschen- und Arbeitsrechten
Konditionen im Überblick
KONDITIONEN (JÄHRLICHE KOSTEN) | GLS KONTO GGESCHÄFT |
---|---|
Kontoführung | 60 EUR |
Sollzins für Dispo-/Kontokorrentkredit (eingeräumte Kontoüberziehung) | 7,31 %* |
Kontoauszüge ins Onlinebanking-Postfach | kostenlos |
Buchungen | 0,12 EUR pro Buchung |
Arbeitsposten Sammelaufträge | 0,06 EUR pro Auftrag |
GLS BankCard (girocard Debit Mastercard) | kostenlos |
GLS BusinessCard (Firmenkreditkarte) | 50 EUR |
Onlinebanking-Verfahren | FinTS/HBCI |
GLS Beitrag | 60 EUR |
* zzgl. 3-Monats-Euribor-Monatsdurchschnittssatz: Dies ist standardmäßig der jeweils letztfestgestellte 3-Monatsdurchschnittssatz-Euribor. Regelmäßig wird der bisherige Referenzzinssatz am Konto mit dem dann gültigen Referenzzinssatz verglichen. Sofern hierbei eine Abweichung von mindestens 0,00 %-Punkten vorhanden ist, erfolgt eine Änderung der Sollzinssätze in Höhe der Abweichung (Zinsgleitklausel).
Zahlungssysteme & Onlinebanking
- Freigabeverfahren per EBICS oder FinTS – auch mobil
- Anbindung an Steuerberater*innen und Service-Rechenzentren (z. B. DATEV)
- Auftragsverteilung zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen
- individuelle Lösungen
Die grüne Karte
Bezahlen Sie mit der GLS BusinessCard (Kreditkarte) oder der GLS BankCard (girocard Debit Mastercard) und versorgen Sie sich weltweit mit Bargeld. Unsere Keditkarten bestehen aus 75 % Bio-Rohstoffen und der Kartenkörper der BankCard zu 100 % aus Holz.
Fragen & Antworten
Kontovollmacht:
Mit einer Kontovollmacht berechtigt der/die Kontoinhaber*in eine weitere Person zur Verfügung über ein explizit mit der Kontonummer benanntes Konto.
Kundenvollmacht:
Mit einer Kundenvollmacht berechtigt der/die Kontoinhaber*in eine weitere Person zur Verfügung über alle aktuellen und zukünftigen Konten des Vollmachtgebers.
Es wird unterschieden zwischen:
• Einzelvollmacht (E)
• Gemeinschaftliche Vollmacht (A/B)
• Auskunftsvollmacht (N)
Einzelvollmacht (E)
Bei einer Einzelvollmacht darf der/die Bevollmächtigte über das Guthaben auf dem Konto verfügen (z. B. durch Barabhebungen, Überweisungen etc.). Auch Rechnungsabschlüsse und Kontoauszüge darf er/sie für den Kontoinhaber anerkennen oder ggf. auch reklamieren. Er/sie darf selbst jedoch keine weiteren Vollmachten erteilen, das Konto kündigen, eine Kündigung entgegennehmen, Kreditkarten für das Konto beantragen oder neue Kredite aufnehmen.
Gemeinschaftliche Vollmacht (A/B)
Für die gemeinschaftliche Vollmacht gilt dasselbe, allerdings müssen dann jeweils beide Bevollmächtigte zustimmen.
A = Gemeinsam mit einem anderen Bevollmächtigten (allgemein)
B = Gemeinsam mit einem anderen Bevollmächtigten der Gruppe A (beschränkt)
Auskunftsvollmacht (N)
Der Bevollmächtigte darf von dem/der Kontoinhaber*in frei bestimmt werden, vorausgesetzt er ist volljährig und geschäftsfähig bzw. gesetzliche/r Vertreter*in einer juristischen Person. Bei der sogenannten Auskunftsvollmacht wird der bevollmächtigten Person nur ein Auskunftsrecht gewährt.
So erteilen Sie eine Vollmacht
Als Privatkund*in können Sie eine Vollmacht in Ihrem Onlinebanking erteilen oder telefonisch in Auftrag geben: +49 234 5797 100.
Als Geschäftskund*in (z.B. Geschäftsführer*in oder Vorstandsmitglied) sind Sie berechtigt, eine Vollmacht zu Ihrem GLS Geschäftskonto zu vergeben. So funktioniert's:
- Vollmachtsformular herunterladen.
- Schicken Sie bitte das Formular gemäß Außenvertretung unterschrieben an uns zurück.
- Damit wir die Vollmachten schnell einrichten können, müssen sich die neuen Bevollmächtigten über diesen Link identifizieren.
Für Ihre Kontoeröffnung benötigen wir die Information, ob es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handelt.
Zu den natürlichen Personen zählen Privatpersonen, Eheleute, Lebenspartnerschaften, nichteheliche/eheähnliche Gemeinschaften, Geschwister und Einzelkaufleute.
Zu den juristischen Personen zählen Personengesellschaften (KG, OHG, GbR), GmbH, Genossenschaften, AG, Europäische Gesellschaft, KGaA, Vereine und Partnerschaftsgesellschaften (Sozietäten).
Ja. Besonders einfach ist dies, wenn Ihr*e Steuerberater*in an ein Service-Rechenzentrum angeschlossen ist und beispielsweise die Software DATEV nutzt. Beantragen Sie bei Ihrem Steuerberatungsbüro das Formular für die Freischaltung und reichen es uns rechtsgültig unterzeichnet (per Mail, Fax oder Post an GLS Gemeinschaftsbank eG, 44774 Bochum) ein.
Wenn Ihr Steuerberater keine DATEV-Anbindung nutzt, ist auch eine individuelle Anbindung möglich. Dazu ist es am besten, wenn sich der/die Steuerberater*in bei unserer Onlinebanking Hotline (0049 234 5797 444) meldet und die technische Anbindung direkt mit der GLS Bank bespricht.
Hier findest Du alle Informationen.
Wir sind Ihre Bank!
Sie wollen selbst entscheiden, wofür Ihr Geld eingesetzt wird? Sie wollen einen positiven Beitrag für Umwelt und Mitmenschen leisten und Teil einer Gemeinschaft sein, die nachhaltig etwas verändert? Wir sind für Sie da!
Lassen Sie Ihr gemeinnütziges Projekt fördern – mit der GLS Treuhand
In der GLS Gruppe ist die GLS Treuhand dafür da, Geld und Ideen zusammenzubringen. Zusammen mit einem starken Netzwerk aus Stifter*innen fördert sie Initiativen und Menschen, die zukunftsweisend Gesellschaft gestalten möchten. Förderungen sind für zivilgesellschaftliches Engagement, Demokratie, Bildung, Gleichstellung und viele weitere Themen möglich.