Auslandszahlungsverkehr

Für Ihren internationalen Erfolg

Ihr Unternehmen ist mit der GLS Bank auch international bestens aufgestellt – auch dank unserer starken Partner im Genossenschaftsverbund. 

Vorteile für Firmenkund*innen

 

Hinweis!

Euro heißt SEPA: Nutzen Sie als GLS Kund*in fürs Bezahlen im SEPA-Raum (in Euro) die SEPA-Überweisung und NICHT die Auslandsüberweisung. Sonst kann es schnell teurer werden ...

SEPA ZV

Fremdwährungskonten

Hier finden Sie als Geschäfts- und Firmenkund*in Antworten auf Ihre Fragen.  

wir bieten Fremdwährungskonten in

  • US-Dollar (USD)
  • Britische Pfund (GBP)
  • Australische Dollar (AUD)
  • Schweizer Franken (CHF)
  • Norwegische Kronen (NOK)
  • Schwedische Kronen (SEK)
  • Kanadische Dollar (CAD)
  • Japanische Yen (JPY)

Pro Fremdwährungskonto berechnen wir eine Gebühr von 20,00 EUR pro Monat. 
Die Gebühr wird über das EUR-Girokonto abgerechnet, dieses ist bei der Eröffnung des Währungskontos anzugeben.

Durch den Wegfall der Währungsbeschaffung für eine Überweisung in Fremdwährung fällt keine abweichende Valuta an, der Auftrag wird schneller ausgeführt. Für Kund*innen, die häufiger in Fremdwährung Zahlungen auslösen oder empfangen, vermindert sich damit das Kursrisiko, denn sie können auf einen Bestand zugreifen bzw. diesen ansammeln.

Für Firmenkunden ist ein Fremdwährungskonto interessant bei Kursabsicherungen für Warenimporte und Zahlungen in der Fremdwährung.

Dokumentärer Zahlungsverkehr

Auch im dokumentären Geschäft wie Akkreditiv, Inkassi und Garantien unterstützen wir Sie professionell. Ebenso bei Fremdwährungskonten für Währungssicherung beim Warenimport und Zahlungseingängen von Warenexporten. Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie lösungsorientiert. 

Kontakt aufnehmen

Informationen über Auslandsmärkte

Umfassende Informationen zu Auslandsmärkten sowie Lösungen für Ihre Exporte und Importe finden Sie auf VR International, einem Angebot der Genossenschaftsbanken. Wichtig für Ihren Ex- und Import! 

Zu VR International

Fragen & Antworten

Die Kosten für den Auslandszahlungsverkehr finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Den Zahlungsauftrag im Aussenwirtschaftsverkehr können Sie hier als "Z1-Formular" herunterladen und am PC ausfüllen und anschließend für die Unterschrift und den Versand an uns drucken. Die zweite Seite des Formulars ist für Ihre Unterlagen bestimmt.

Bei Angaben z. B. im Verwendungszweck der Überweisung ist die Kopie einer Rechnung hilfreich und kann zusammen mit dem manuellen Formular eingereicht werden. Die Spezialist*innen für die Erfassung entnehmen der Rechnung die notwendigen Informationen und nutzen diese ausschließlich für die Erfassung der Überweisung.

 

Wegen der anhaltenden kritischen Lage in der Ukraine hat der Europäische Rat seine Sanktionen gegen die Russische Föderation verschärft. Lese dazu unsere ausführlichen Informationen

Im Onlinebanking der GLS Bank oder mit geeigneten Zahlungsverkehrsprogrammen kann eine Auslandsüberweisung ausgeführt werden.

Es gibt allerdings nur begrenzte Möglichkeiten, eventuell notwendige Informationen zu erfassen.

Alternativ können Sie das "Z1-Formular" herunterladen und am PC ausfüllen und anschließend für die Unterschrift und den Versand an uns drucken. Die zweite Seite des Formulars ist für Ihre Unterlagen bestimmt.

Bei Angaben z. B. im Verwendungszweck der Überweisung ist die Kopie einer Rechnung hilfreich und kann zusammen mit dem manuellen Formular eingereicht werden. Die Spezialist*innen für die Erfassung entnehmen der Rechnung die notwendigen Informationen und nutzen diese ausschließlich für die Erfassung der Überweisung.

 

 

Für jede Zahlung im Auslandsverkehr - ab einem Betrag von 12.500 Euro oder Gegenwert - liegt eine Meldepflicht nach § 67 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) vor.
Die AWV-Meldepflicht besteht sowohl für eingehende wie auch für ausgehende Zahlungen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Hotline: 0800 1234 111 (entgeltfrei aus dem deutschen Festnetz) oder per E-Mail an: statistik-s21@bundesbank.de.

Weitere Informationen zum Meldewesen im Außenwirtschaftsverkehr erhalten Sie im Internet unter bundesbank.de. Hier finden Sie auch Informationen darüber, ob eine Überweisung an die Bundesbank gemeldet werden muss und auf welche Weise das möglich ist.

Die Meldung muss immer durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin direkt bei der Bundesbank erfolgen. Weitere Informationen zum Meldewesen im Außenwirtschaftsverkehr erhalten Sie im Internet unter www.bundesbank.de.

 

Einen Auslandsscheck können Sie mit Hilfe eines Scheckeinreicherformulars zur Gutschrift einreichen. Wenn Sie keinen Scheckeinreicherbeleg haben, schicken Sie uns dazu einen formlosen, schriftlichen Auftrag, geben Sie Ihre Kontonummer an und vergessen Sie nicht, den Antrag und den Scheck (Rückseite) zu unterschreiben. Gerne können Sie auch, wenn Sie zum ersten Mal einen Scheck einreichen, bei uns Scheckeinreicherformulare mit anfordern.

Beim Verfahren "Eingang vorbehalten (E.v.)" können Sie am 11. Geschäftstag nach Einreichung des Auslandsschecks über den Betrag verfügen.

Die Kosten für Einreichungen von Auslandsschecks finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Geld ins Ausland überweisen

Thema Titel Wofür brauchen Sie das? Formulare und Infos
Ausland Außenwirtschaftsverkehr Zahlungsauftrag Mit diesem Zahlungsauftrag können Sie von Ihrem Konto auf ein Konto ins Ausland überweisen. Download (pdf | 280 KB) (Letzte Aktualisierung - 11.04.2023)
Ausland Hinweise zum Zahlungsauftrag Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Ausfüllen des Zahlungsauftrags Außenwirtschaftsverkehr. Download (pdf | 39 KB) (Letzte Aktualisierung - 11.04.2023)