Bequem einheitlich in Euro

Ob Buchungen, Kartenzahlungen, Überweisungen oder Lastschriftverfahren in Euro Transaktionen im SEPA-Zahlungsverkehrsraum könnt Ihr mit uns bequem erledigen, egal ob Ihr Privat- oder Firmenkund*in seid.

SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein europaweit einheitlicher Zahlungsverkehrsraum für bargeldlose Zahlungen in Euro. Er umfasst derzeit 36 Staaten.

Erfahrt mehr zu SEPA

SEPA = EUR

Überweise Euro im SEPA-Raum mit der kostengünstigen SEPA-Überweisung.

Nutze für Zahlungen in anderen Währungen die Auslandszahlung.

Auslandszahlungen

SEPA-Überweisungen und -Lastschriften

Überweisungen

Mit Hilfe der SEPA-Überweisung könnt Ihr einfach und schnell Euren Zahlungsverkehr in Euro abwickeln. In der SEPA werden Überweisungen SCT (SEPA Credit Transfer) genannt. Nutze für eine SEPA-Überweisung im Onlinebanking oder Deine Software die übliche Überweisungsmaske und trage dort die entsprechende Empfänger-IBAN ein (siehe unten "Daten"). 

Für nationale und internationale SCT-Überweisungen gilt die Gebührenteilung ("SHARE"-Regelung) und eine einheitliche Laufzeit von einem Arbeitstag.

Jede Überweisung enthält in der Regel die folgenden Merkmale:

  • Bezeichnung (Name und Vorname, bzw. Unternehmensbezeichnung) des Zahlungsempfängers
  • IBAN des Zahlungsempfängers
  • BIC bei Überweisungen außerhalb des SEPA-Raums
  • Überweisungsbetrag in Euro
  • Namen und Vornamen bzw. den Namen des Unternehmens
  • Deine IBAN bzw. die des Unternehmens

Selbstverständlich bietet die GLS Bank auch Echtzeit-Überweisungen (oder "Instant-Payment") bis 100.000 Euro an. Diese Variante der Überweisung zeichnet sich dadurch aus, dass Ihr angewiesener Betrag sofort von Deinem Konto abgebucht wird und innerhalb von wenigen Sekunden beim Zahlungsempfänger eintrifft. Wird Dir im Onlinebanking keine Echtzeitüberweisung nach Eintragen der Überweisungsdaten angeboten, nimmt die empfangende Bank in der Regel nicht an diesem Verfahren teil. Nutze stattdessen einfach die normale Überweisung. Bitte kontrolliere im Anschluss an einen solchen Auftrag stets Deine Umsatzanzeige, um sicherzustellen, dass der Auftrag tatsächlich gebucht wurde. Siehst Du an dieser Stelle keinen Geldabgang, kontaktiere uns gerne unter 0234 5797 5100.

Nein, das ist leider nicht möglich.

Am besten kontaktierst Du den/die Empfänger*in und bittest um Rücküberweisung. Sollte das nicht möglich sein, kannst Du eine Anfrage auf Rücküberweisung (früher „Überweisungs-Rückruf“) beauftragen. Bitte beachte, dass die Bearbeitung bis zu drei Wochen dauern kann und dass eine Rücküberweisung nicht garantiert ist. Dies hängt unter anderem davon ab, wann uns die Empfängerbank antwortet und ob der/die Inhaber*in des Empfängerkontos zustimmt.
 
Den entsprechenden Auftrag kannst Du uns telefonisch über unseren Kundenservice (0234 5797 5100), per Postfachnachricht über Deinen Onlinebankingzugang mit dem Betreff "SEPA-Überweisung Euro", oder "Auslandsüberweisung", oder schriftlich an GLS Bank, 44774 Bochum übermitteln.
 
Für eine Anfrage auf Rücküberweisung berechnen wir pro Auftrag innerhalb Deutschlands 10 Euro. Für die Anfrage der Auslandsbank erhebt die DZ Bank Gebühren in Höhe von 35 Euro und evtl. Gebühren der ausländischen Bank.

Die späteste Einreichung eines elektronischen Auftrags mit Verarbeitung der GLS Bank am selben Tag:
SEPA-Überweisung 13:00

SEPA Echtzeitüberweisungen sind hiervon nicht betroffen.

Lastschriften

Beim SEPA-Lastschriftverfahren handelt es sich um ein EU-weites Standardverfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, mit dem der Zahlungsempfänger (Gläubiger) seine Bank beauftragt, einen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen (Schuldner) abzubuchen. Die Besonderheit hierbei ist, dass die Aktion nicht vom Zahlungspflichtigen, sondern vom Zahlungsempfänger ausgelöst wird. Der Schuldner erteilt dem Gläubiger sein Einverständnis zum Lastschriftverfahren.

Der Gesetzgeber unterscheidet im SEPA-Bereich nicht zwischen juristischen und natürlichen Personen, sondern zwischen Verbraucher („Privatpersonen“) und Nicht-Verbraucher („Firmen, Vereine, Selbstständige“). Als Zahlungsempfänger (Händler) vereinbarest Du mit dem Zahlungspflichtigen ein entsprechendes Lastschriftmandat (SEPA-Lastschriftmandat) und ziehst die Zahlung per Lastschrift ein. Die SEPA-Lastschrift sieht hierzu zwei Verfahren vor: die SEPA-Basislastschrift und die SEPA-Firmenlastschrift.

Mit der SEPA-Basislastschrift können innerhalb des SEPA-Zahlungsraums Zahlungen zwischen Unternehmern und Verbrauchern sowie zwischen Unternehmern und anderen Unternehmern vereinbart werden. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin und werden pünktlich zum vereinbarten Termin gutgeschrieben. Einmal belastete SEPA-Basislastschriften können vom Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen innerhalb von acht Wochen nach Buchungsdatum zurückgegeben werden. In einem solchen Retourenfall wird das Konto des Zahlungsempfängers entsprechend mit dem Betrag belastet und der ehemals eingezogene Betrag dem Zahlungspflichtigen wieder gutgeschrieben.

Mit der SEPA-Firmenlastschrift können ausschließlich Firmenkund*innen (Nicht-Verbraucher) untereinander Zahlungen veranlassen. Die Lastschriften haben ebenfalls einen festen Fälligkeitstermin. Bevor eine Firmenlastschrift jedoch eingereicht werden darf, benötigt es eine feste Vereinbarung zwischen den beiden Geschäftspartner*innen, das sogenannte "SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat". Das Formular wird von der zahlungspflichtigen Person unterschrieben und bei der kontoführenden Bank eingereicht. Erst wenn die Bank das Mandat bestätigt hat, kann der Zahlungsempfänger die Firmenlastschrift beauftragen.

Die Besonderheit im Vergleich zur Basislastschrift: bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmen-Lastschrift können Sie als Zahler keine Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen.

Voraussetzung für den Einzug von Geldern per SEPA-Lastschrift ist das SEPA-Lastschriftmandat. Es ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Zusätzlich wird die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift angewiesen.

Für die SEPA-Lastschriftverfahren existieren unterschiedliche Lastschriftmandate. Diese sind das "SEPA-Lastschriftmandat" für das Basis-Lastschriftverfahren und das "SEPA-Firmenlastschrift-Mandat" für das Firmen-Lastschriftverfahren. Die äußerliche Gestaltung des Mandats ist größtenteils nicht festgelegt und kann formfrei erfolgen. Wir empfehlen Dir dennoch die Nutzung unserer Vorlagen, damit alle wichtigen Merkmale enthalten sind. Nur bei der Mandatsreferenz müssen einige Eckpunkte beachtet werden, wie die Begrenzung von 35 Zeichen oder der Verzicht auf Umlaute. Die genauen und stets aktuellen Voraussetzungen findest Du auf www.ebics.de/de/datenformate.

Als Zahlender erhalten Sie von Ihrem Zahlungsempfänger ein entsprechendes Lastschriftmandatsformular, welches Sie unterschrieben zurücksenden müssen. Lastschriftmandate können grundsätzlich auch online (elektronisch) erteilt werden. Mit dem Lastschriftmandat autorisieren Sie gegenüber Ihrer Bank die Einlösung von Lastschrifteinzügen.

Jedes Lastschriftmandat muss folgende Erklärungen von Ihnen als Zahler enthalten:

  • Name der Zahlungsempfänger*innen
  • Gläubiger-ID
  • Mandatsreferenz: bspw. Rechnungs- oder Kundennummer
  • Kennzeichnung, ob es sich um einmalige oder eine wiederkehrende Zahlung handelt
  • Name des Zahlers
  • Name der Bank des Zahlers
  • IBAN des Zahlers

Bei grenzüberschreitenden Lastschriften ist das Mandat in der Landessprache des Zahlungspflichtigen oder in Englisch zu verfassen. Das European Payments Council hat Übersetzungen der Mandatstexte in verschiedenen Landessprachen zur Verfügung gestellt.

Mandatsarten

  • Einmalig = Einmalige Gültigkeit des Mandats für eine einmalige Zahlung z.B. zur Begleichung eines Einkaufs
  • Wiederholen = Das Mandat ist bis auf unbestimmte Zeit gültig für wiederkehrende Zahlungen z.B. jährlicher Einzug von Vereinsbeiträgen
  • Letztmalig = Letztmalige Gültigkeit des Mandats für abschließende Zahlung in einem bestimmten Zahlungsverhältnis z.B. letzte Rate eines Abonnements

Der Standard ist das wiederkehrende Mandat, das zum wiederholten Einzug ermächtigt.

Welche Lastschriftsequenz in der Buchung verwendet wird, ist abhängig vom Mandat. Wiederkehrende Mandate verfallen erst 36 Monate nach Tätigung der letzten Buchung. Nicht das Datum der Unterschrift (Mandatserteilung) ist entscheidend, sondern das Fälligkeitsdatum der zuletzt gebuchten Lastschrift.

Eine Mandatsreferenz sollten Sie nicht weiterverwenden, wenn ein Mitglied einem Mandat widersprochen hat. Diese Referenz ist womöglich bei der kontoführenden Bank gesperrt, sodass Sie in diesem Fall ein neues Mandat vom Zahlungspflichtigen benötigen. Wenn Sie zum Beispiel die Mitgliedsnummer als Mandatsreferenz verwenden, sollten Sie diese um einen Buchstaben oder Monat und Jahr des Mandats erweitern.

Bevor Sie als Firmenkunde die erste Lastschrift einreichen können, benötigt die GLS Bank folgende Daten in Form eines schriftlichen Auftrags mit Originalunterschrift oder alternativ per Telefon durch eine vertretungsberechtigte Person. Die Unterschrift muss immer vom gesetzlichen Vertreter (ggf. auch mehrere) oder Kontoinhaber getätigt werden. Nutzen Sie zur Beantragung am besten unser dazu passendes Formular. Bei formfreier Auftragserteilung benötigen wir folgende Angaben:

Den Auftrag können Sie auf diesen Wegen einreichen:

  • Per Postfachnachricht mit dem Betreff „03_Limit & Dispo“
  • per Post an GLS Gemeinschaftsbank eG, 44774 Bochum (eine Straßenangabe ist nicht notwendig)
  • per Fax an +49 234 5797 222
  • per Mail geschaeftskunden@gls.de

Wir prüfen nach Einreichung der Unterlagen Ihren Auftrag kurzfristig und schalten das gewünschte Lastschrifteinreicherlimit – Bonität vorausgesetzt – innerhalb von zwei bis drei Bankarbeitstagen für Sie frei.

Sollten Sie die Freischaltung zur Lastschrifteinreichung für einen gemeinnützigen Verein beantragen wollen, kontaktieren Sie uns gerne direkt unter den oben genannten Möglichkeiten.

Um eine SEPA Lastschrift durchzuführen, benötigen Sie eine Gläubiger ID (engl. Creditor Identifier, kurz CI). Die Gläubiger ID wird kostenfrei von der Deutschen Bundesbank einmalig vergeben. Sie können diese online beantragen.

Späteste Einreichung eines elektronischen Auftrags mit Verarbeitung der GLS Bank am selben Tag:
SEPA Basislastschrift    12:30
SEPA-Firmenlastschrift    10:30

Eine SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden, d.h. eine entsprechende Kontobelastung wird rückgängig gemacht.

Eine Rückgabe der entsprechenden Buchung kann eigenständig im Internetbanking erledigt werden. Eine ausführlichere Beschreibung dazu finden Sie in der FAQ "Wie können Basis- oder Firmenlastschriften zurückgegeben werden?"

Ein Lastschrifteinzug ohne Mandat, kann vom Zahler innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden.

Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit der Rückgabe der Lastschrift. Der Zahlungsdienstleister des Zahlers (Zahlstelle) ist verpflichtet, die Mandatsdaten bereits vor der Belastung auf Übereinstimmung mit der vorliegenden Zahlung zu prüfen. Sollte es zum Missbrauch kommen (z.B. Ihr Geschäftspartner zieht Beträge ein, ohne die gewünschte Leistung erbracht zu haben), kann ein Widerspruch nur vor Einzug der Lastschrift, maximal Taggleich zum Einzug erfolgen. Ist ein Widerspruch nicht mehr möglich, da der Einzug bereits stattgefunden hat, können Sie Rechtsmittel gegen Ihren Geschäftspartner einlegen.

Jegliche Form der Bearbeitung einer Lastschrift ist lediglich 14 Tage vor dem Einzugsdatum möglich.

Dazu rufen Sie im Onlinebanking das passende Menü unter Aufträge > terminierte Lastschriften auf. Suchen Sie hier den entsprechenden Auftrag und klicken rechts unten am Rand auf die Menüauswahl (Drei Punkte). Hier können Sie den Auftrag bearbeiten, löschen oder auch sofort ausführen und mit anschließender TAN-Eingabe freigeben.
 
Ist der geplante Einzug bereits in weniger als 14 Tagen, kontaktieren Sie uns bitte unter +49 234 5797 100. Bitte beachten Sie, dass eine Löschung auch bankseitig nicht möglich ist, sondern lediglich ein Widerruf des bereits übermittelten Einzugs. Der Widerruf hat zur Folge, dass am eingegebenen Ausführungsdatum der Betrag dennoch eingezogen und wenige Sekunden später wieder gutgeschrieben wird, sodass Ihr Kunde zwei Kontobewegungen wahrnimmt. Weiterhin können wir keine Garantie dafür übernehmen, ob diese Buchungen gegebenenfalls zusätzliche Kosten bei Ihren Kund*innen hervorrufen.

Häufige Fragen

Allgemeines

Sepa-Überweisungen sind nur in Euro, ohne zusätzliche Weisung (z.B.eilig/telegrafisch), mit Entgeltteilung (share) innerhalb der EU-/EWR-Staaten und in die Schweiz/Monaco möglich. Übrige grenzüberschreitende Überweisungen sind Auslandsüberweisungen.

Nein, das ist leider nicht möglich.

Wir empfehlen, den/die Zahlungsempfänger*in zu kontaktieren und ihn/sie um Rücküberweisung zu bitten. Sollte das nicht möglich sein, können Sie eine Anfrage auf Rücküberweisung (früher  „Überweisungs-Rückruf“) beauftragen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung bis zu drei Wochen dauern kann und dass eine Rücküberweisung nicht garantiert ist. Dies hängt unter anderem davon ab, wann uns die Empfängerbank antwortet und ob der/die Inhaber*in des Empfängerkontos zustimmt.

Für die Anfrage benötigen wir einen schriftlichen, von Ihnen unterschriebenen Auftrag mit Angabe der betreffenden Auftraggeber-Kontonummer, den Empfängerkontodaten, des Betrags und des Datums, zu dem Sie den Auftrag erteilt haben.

Ihren Auftrag können Sie uns eingescannt/abfotografiert über das Postfach in Ihrem Onlinebanking schicken oder per Post an GLS Bank, 44774 Bochum bzw. per Fax an +49 234 5797 222.
Für eine Anfrage auf Rücküberweisung berechnen wir pro Auftrag innerhalb Deutschlands 10 Euro Gebühren.

Eine SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden, d.h. eine entsprechende Kontobelastung wird rückgängig gemacht. Ein Lastschrifteinzug ohne Mandat, d.h. eine unautorisierte Lastschrift, kann vom Zahler innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden.

Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit der Rückgabe der Lastschrift. Der Zahlungsdienstleister des Zahlers (Zahlstelle) ist verpflichtet, die Mandatsdaten bereits vor der Belastung auf Übereinstimmung mit der vorliegenden Zahlung zu prüfen.

Eine Mandatsreferenz sollten Sie nicht weiter verwenden, wenn ein Mitglied einem Mandat widersprochen hat. Diese Referenz ist womöglich bei der kontoführenden Bank gesperrt. Wenn Sie zum Beispiel die Mitgliedsnummer als Mandatsreferenz verwenden, sollten Sie diese erweitern, z.B. um einen Buchstaben oder dem Monat und Jahr des Mandats.

Ein Mandat verfällt erst 36 Monate nach Tätigung der letzen Buchung. Nicht das Datum der Unterschrift (Mandatserteilung) ist entscheidend, sondern das Fälligkeitsdatum der zuletzt gebuchten Lastschrift.

Ist ein Buchungstermin zum Beispiel aufgrund technischer Probleme nicht einzuhalten, ist eine neue Vorabbenachrichtigung mit der Mitteilung des neuen Belastungstermins nötig. Wenn Sie keine andere Frist (z.B. in den  AGBs) vereinbart haben, sogar 14 Tage vor dem nächsten Buchungstermin. Wir empfehlen daher, die Benachrichtigungsfrist zu verkürzen, z.B. in den Geschäftsbedingungen.

Die Fristen für die Buchung und Vorlegung von Eillastschriften wurden in die SEPA-Basis- oder in die SEPA-Firmen-Lastschriften übernommen. Damit sind Eillastschriften unnötig. Sie werden nicht mehr angeboten.

Für Firmenkund*innen

Kontaktieren Sie uns hierzu gerne wie folgt:

  • per Postfachnachricht mit dem Betreff „03_Limit & Dispo“
  • per Post an GLS Gemeinschaftsbank eG, 44774 Bochum (eine Straßenangabe ist nicht notwendig)
  • per Fax an +49 234 5797 222
  • per Mail geschaeftskunden@gls.de

Bei Einreichung per Mail oder Post reicht ein formfreies Schreiben, mit der Angabe der betreffenden IBAN und in welcher Höhe das Lastschriftlimit zukünftig bestehen soll. Beachten Sie außerdem, dass diesbezüglich ausschließlich Aufträge von uns verarbeitet werden können, die Ihrer gesetzlichen Vertretungsreglung entsprechen. Dies gilt ebenfalls für die Beauftragung per Postfachnachricht und Telefon.

Das Einreicherlimit ist kein monatliches/kalendarisches Limit. Dieses bezieht sich auf 42 Tage, gemäß der Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen. Die innerhalb dieses Limits gezogenen Beträge werden am 43. Buchungstag nach Einzug wieder "frei". Als Faustregel für Basislastschriften gilt: Sie benötigen ein Lastschrifteinreicherlimit, das mindestens dem Zweieinhalbfachen Ihres monatlichen Gesamteinzugsbetrages entspricht.

Beispielrechnung: Sie ziehen monatlich insgesamt 4.200 Euro ein, dann benötigen Sie ein Lastschriftlimit von mindestens 10.500 Euro.

Das maximal mögliche Lastschrifteinreicherlimit spiegelt dabei das Risiko, welches in Abwägung Ihrer Bonität (s.u.) und der möglichen bis wahrscheinlichen Retourenquote in Bezug auf Basis-Lastschriften ermittelt wird. SEPA-Basis-Lastschriften können ohne Angabe von Gründen innerhalb von acht Wochen nach Einzug zurück gebucht werden. Zusätzlich kann es z.B. durch mangelnde Kontendeckung beim Zahler zu weiteren Lastschriftretouren kommen.

Beispielrechnung:

Am 01. Dezember beträgt Ihr Kontostand 2.000 Euro
Am 03. Dezember ziehen Sie 3.000 Euro ein
Am 04. Dezember beträgt Ihr Kontostand 5.000 Euro
Für eine Bar-Anzahlung heben Sie am 8. Dezember 4.500 Euro ab, Ihr Kontostand beträgt nun 500 Euro
Am 9. Dezember buchen einige Kunden aufgrund eines Missverständnisses insgesamt 1.000 Euro zurück
Am 10. Dezember beträgt Ihr Kontostand nun -500 Euro

Bitte beachten Sie, dass wir für jedwede Limiteinrichtung im Neukundenverhältnis Bonitätsunterlagen – das heißt wirtschaftliche Unterlagen der letzten drei Jahre (z.B. Bilanzen, GuVs, Steuerbescheide und / oder BWAs etc.) – benötigen.

Bitte senden Sie uns die Bonitätsunterlagen unter Angabe Ihres gewünschten Lastschriftlimits als Nachricht aus dem Onlinebanking oder per E-Mail (geschaeftskunden@gls.de) zu. Alternativ nehmen wir diese auch per Fax (0234 5797 222) oder per Post (GLS Bank, 44774 Bochum) entgegen.

Im Onlinebanking stehen lediglich Einzel-Dauerlastschriften zur Verfügung. Die einfachste Möglichkeit für eine dauerhafte Sammellastschrift ist die Anlage einer entsprechenden Sammler-Vorlage im Onlinebanking.

Bitte beachten Sie jedoch, dass diese zu jedem Ausführungszeitpunkt neu in Auftrag gegeben werden muss. Weiterhin ist zu beachten, dass die Angabe des wiederholenden Mandats nichts mit dem Ausführungsturnus der Lastschrift zu tun. Eine ausführliche Erläuterung zum Lastschriftmandat finden Sie unter dem Stichwort "Lastschrift" im Bereich SEPA-Lastschriften.

Die Mandatsreferenz ist 1-35 stellig, möglichst ohne Leerzeichen, sowie ohne Umlaute und kann beispielsweise eine schon vergebene Kunden- oder Mitgliedsnummer sein. Denkbar ist auch, in die maximal 35-stellige Referenz immer das Ausstellungsdatum zu integrieren (wegen der Gültigkeitsfristen). Gibt es bei einem Zahlungspflichtigen mehrere unterschiedliche Verwendungszwecke, warum eine Lastschrift eingezogen wird, kann es sinnvoll sein, auf einem Mandatsformular für jeden Verwendungszweck eine Mandatsreferenz zu vereinbaren. Damit muss kein neues Mandat eingeholt werden, wenn der Zahlungspflichtige einem der „Verwendungszwecke“ das Mandat entzieht.


Bitte legen Sie eindeutig fest, an welcher Stelle in Ihrer Organisation die Mandatsreferenz verwaltet und archiviert werden sollen (Zahlungsverkehrssoftware oder Mitglieder-/Vereinsverwaltung oder Buchhaltungssystem). Bitte berücksichtigen Sie, ob und wie Sie die darin verwaltete Mandatsreferenz später in den Lastschriftauftrag exportieren können. Die Zahlungsverkehrsprogramme bieten eigene Mandatsverwaltungen an, die den Übertrag der Mandatsreferenz in den Lastschriftauftrag sicherstellen. Die genauen und stets aktuellen Voraussetzungen finden Sie auf www.ebics.de/de/datenformate.

Ist ein Vertragsverhältnis beendet, können Sie bei uns hinterlegte Mandate unter Einreichung eines formlosen, schriftlichen Auftrags (eigenhändig unterzeichnet) löschen lassen, um weitere Einzüge zu verhindern. Diese Vorgehensweise ist in der Regel nicht erforderlich, da es selten zu missbräuchlichen Einzügen kommt.

Kontaktieren Sie uns hierzu gerne wie folgt:

  • per Postfachnachricht mit dem Betreff „03_Limit & Dispo“
  • per Post an GLS Gemeinschaftsbank eG, 44774 Bochum (eine Straßenangabe ist nicht notwendig)
  • per Fax an +49 234 5797 222
  • per Mail geschaeftskunden@gls.de

Die Mandate für den Einzug von Basislastschriften können selbstverständlich auch elektronisch mit Ihren Kund*innen vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass dies jedoch nicht für Firmenlastschriften gilt.

Bei SEPA-Basismandaten – erkennbar an der Klausel "Wir können innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen" – ist eine Info an uns oder die Zusendung des unterzeichneten Mandats nicht erforderlich.

Lediglich SEPA-Firmenlastschrift-Mandate/B2B-Mandate müssen, damit der Zahlungsempfänger die Belastung vornehmen kann, vorab bei uns eingereicht werden.

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, die auf Ihr gewähltes Onlinebankingverfahren zurückzuführen sind.

Zum einen können Sie im Onlinebanking nach Eingabe des Auftrags ein PDF-Dokument mit sämtlichen Informationen des jeweiligen Auftrags erstellen. Vorsicht: dieses Dokument kann in der Form nur direkt nach Freigabe des Auftrags erstellt werden. Eine einfache Einsicht bzw. ein gekürzter Druck des Auftrags im PDF-Format ist im Onlinebanking ebenfalls direkt in der Umsatzübersicht möglich. Rufen Sie die entsprechende Buchung auf und klicken im unteren Bereich auf "Einzelposten". Erhalten Sie an dieser Stelle eine Fehlermeldung, fehlt womöglich eine Berechtigung am Konto zur Einsicht von Lohn- und Gehaltsbuchungen. Bitte beachten Sie, dass der Export der Umsatzdaten - egal ob CSV- oder MT940-Format - keine Anzeige der Einzelposten enthält.

Nutzen Sie eine Zahlungsverkehrssoftware via FinTS/XS2A (auch HBCI-Schnittstelle genannt) muss Ihr Konto ggf. für das sogenannte Batchbooking freigeschaltet werden. Dies gilt ebenfalls, wenn Sie explizit Einzelbuchungen auf Ihrem juristischen Kontoauszug (PDF- oder Postauszug) benötigen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf einer zusätzlichen Webseite.

Nutzen Sie das EBICS-Verfahren hängt dies womöglich mit der am Konto hinterlegten elektronischen Umsatzübertragung zusammen. Hier kann individuell gesteuert werden, wie die Umsätze an Ihre Zahlungsverkehrssoftware gespiegelt werden sollen. Für Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns gerne per Mail unter online-team@gls.de.

Die Rückgabe einer Basislastschrift ist am schnellsten im Onlinebanking zu erledigen. Loggen Sie sich dazu über unsere Webseite ein und suchen die entsprechende Buchung in Ihren Umsätzen. Sobald Sie fündig geworden sind, klicken Sie auf den Umsatz. Im unteren – nun sichtbaren Bereich – finden Sie die Aufschrift: "Lastschrift zurückgeben". Wenn Sie auf diesen Button geklickt haben, können Sie die Rückgabe im Anschluss per TAN-Eingabe bestätigen. Bitte beachten Sie, dass dies im Onlinebanking lediglich acht Wochen nach Einzug möglich ist.

Die Rückgabe einer Firmenlastschrift ist nicht möglich, da hier eine feste Vereinbarung mit Ihrem Gläubiger besteht. Falls sich an dieser Stelle Unklarheiten ergeben, wenden Sie sich am besten direkt an den Zahlungsempfänger.

Die Höhe Ihres verbrauchten Lastschriftlimits können Sie eigenständig und in Echtzeit im Onlinebanking nachvollziehen. Loggen Sie sich dazu auf unserer Webseite ein und navigieren über den Reiter "Lastschrift" in eine der vorhanden Eingabemasken für Lastschriften (Einzel-, Dauer- oder Sammellastschrift). Unter der Anzeige Ihres Kontos sehen Sie den Schriftzug "Lastschrift-Limite". Wenn Sie diesen Text anklicken, sehen Sie sofort, wie es um Ihr Einreicherlimit steht.

Die Freigabe sollte bereits im Onlinebanking möglich sein! Rufen Sie dafür den Reiter "Aufträge" und anschließend links die Auswahl "Dateiverarbeitung" auf. Die anschließende Freigabe erfolgt per TAN-Eingabe. Sollten Sie an dieser Stelle eine Fehlermeldung erhalten, benötigen Sie noch eine Freischaltung. Kontaktieren Sie uns hierfür gerne per Telefon oder Postfachnachricht. Viele zusätzliche Informationen haben wir bereits auf unserer Webseite zusammengefasst.

Erst einmal freuen wir uns für Sie, dass Sie den Wechsel zu Deutschlands erster sozial-ökologischer Bank vollzogen haben! Die ersten Unterlagen werden bald zu Ihnen per Post unterwegs sein. Sind alle Unterlagen da, können Sie mit der Freischaltung des Onlinebankings starten. Wenn Sie Interesse an alternativen Zahlungsverkehrsverfahren haben, können Sie sich hier weiter informieren. Der eigentliche Umzug Ihres Kontos steht ebenfalls noch bevor. Privatkund*innen können unseren Kontowechselservice nutzen und bequem von unserer Webseite alle Gläubiger Ihrer Einzugsverfahren (z. B. Strom/Gas oder Miete) automatisch informieren. Dieser Service steht jedoch ausschließlich Inhaber*innen neuer Privatkonten zur Verfügung. Firmenkund*innen müssen Ihre Gläubiger eigenständig über Ihre neue Kontoverbindung in Kenntnis setzen.

Mit GLS eSpende gelingt Ihr Fundraising – ob auf der eigenen Webseite, mobil oder persönlich mit den Menschen vor Ort. Neben den Standard-Zahlverfahren des Online-Einkaufs (Überweisung, PayPal, Kreditkarte und SOFORTÜberweisung) unterstützt GLS eSpende Zahlungen per Lastschrift, die direkt und zu 100 Prozent Ihrem Konto bei der GLS Bank gutgeschrieben werden.

Der Electronic Banking Internet Communication Standard (kurz: EBICS) ist ein multibankenfähigen Standard für Kund*innen mit größerem Online-Zahlungsverkehrsaufkommen.

Alles zu EBICS

Die GLS Bank verfügt selbstverständlich über eine eigene Software, welche Sie im GLS-Laden herunterladen und anschließend 60 Tage kostenfrei testen können. Wir empfehlen dies ab einer Erfassung / Verwaltung von 50 Lastschriften (pro Monat / Jahr). Geringere Mengen können in der Regel bequem im Onlinebanking verwaltet werden.

SEPA-Fehlermeldungen

Zur Einreichung von SEPA-Dateien (XML-Dateien) oder auch der Freigabe von SRZ-Aufträgen benötigst Du bankseitig möglicherweise noch Freischaltungen, wenn eine der folgenden Meldungen bei Dir erscheint:

  • "Es stehen derzeit keine weiteren Profile zur Auswahl"
  • "Die Funktionalität Dateiverarbeitung steht nur Firmenkunden mit dem Profil "Privat und Business" oder "Business" zur Verfügung (GEBC002)."

Um die oben genannten Funktionen zu nutzen, musst Du das Business-Profil in der Profilauswahl des Onlinebankings aktivieren. Klicke dafür oben rechts im angemeldeten Bereich auf Deinen Namen und anschließend auf "Profilauswahl". Siehst Du hier nur das Profil "Privat" und ansonsten die Meldung "Es stehen derzeit keine weiteren Profile zur Auswahl", ruf uns gerne unter 0234 5797-5444 an und lasse das "Business-Profil" freischalten. Die gleiche Freischaltung wird benötigt, wenn Du versuchst, über den Reiter "Aufträge" auf "Dateiverarbeitung" zu klicken. Die dortige Fehlermeldung lautet "Die Funktionalität Dateiverarbeitung steht nur Firmenkunden mit dem Profil "Privat und Business" oder "Business" zur Verfügung (GEBC002)."

  • "Keine Berechtigung" 
  • "Sie haben keine Berechtigung für diesen Geschäftsvorfall - bitte wenden Sie sich an Ihre Bank (SE015)"

Erhältst Du bei der Freigabe eines Service-Rechenzentrums-Auftrags, wie z.B. einer durch Ihr Steuerbüro vorbereiteten Lohn- und Gehaltszahlung, ebenfalls eine Fehlermeldung: "Keine Berechtigung" bzw. "Sie haben keine Berechtigung für diesen Geschäftsvorfall - bitte wenden Sie sich an Ihre Bank (SE015)", benötigst Du eine weitere Freischaltung. Bitte kontaktiere uns unter 0234 5797-5444 und bitte um die Freischaltung der Anwendung "SRZ-Freigabe". Erst diese Freischaltung ermöglicht es Dir, Löhne- und Gehälter über das Onlinebanking anzuweisen.

In der Regel erscheint in dem Anzeigefenster der Datei der Verweis "Doppelt eingereicht". Die doppelte Datei kann aus Sicherheitsgründen nur über das Mülleimersymbol gelöscht werden, da diese Dateien oftmals viele tausende Aufträge enthalten und eine anschließende Korrektur bei fehlerhafter Freigabe zu aufwändig wäre.

Wenn Du Dir jedoch sicher bist, dass die Datei beauftragt werden soll, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  1. Du wartest drei Kalendertage. Die Prüfung bezieht den aktuellen sowie die zwei folgenden Kalendertage mit ein. Wird eine Datei also an einem Dienstag eingereicht und fällt der automatischen Prüfung auf, kann die Datei ohne weitere Änderungen am Freitag erneut hochgeladen werden.
  2. Die Datei wird von Dir oder Deinem Dienstleister (z.B. Steuerbüro) neu erstellt. Dadurch verändern sich Prüfkriterien, sodass der Auftrag als neu erkannt wird.
  3. Die Datei eigenständig und auf eigene Gefahr editieren. Erstelle vor einer Änderung eine Kopie der Datei, falls die Speicherung fehlschlägt. Anschließend öffnest Du die Datei mit dem "Editor" (Windows), oder "TextEdit" (Mac) und suche nach folgendem Eintrag: <MsgId>beispielhafte ID</MsgId>. Verändere nur den Eintrag zwischen <MsgId> und </MsgId>, indem Du ein Zeichen entfernst oder hinzufügst. Anschließend ist der Upload inklusive Freigabe im Onlinebanking sofort möglich.

Da SEPA-Dateien in der Regel mehrere Aufträge enthalten, wird eine Datei selten komplett abgelehnt. Größtenteils kannst Du die Buchung freigeben und siehst anschließend in Deinen Umsätzen eine oder mehrere Stornobuchungen. Alle restlichen Buchungen, die nicht mit einer einzelnen Stornierung gekennzeichnet sind, werden dennoch gutgeschrieben.

Bitte beachte das Fehlerprotokoll Deiner Datei. Zu finden ist dies in der fehlerhaften Datei in der Detailanzeige, oder über das "Drei-Punkte-Menü" mit anschließendem Klick auf "Fehlerprotokoll".

Eine Zahlung kann aufgrund des Limits mit der Fehlermeldung "*Auftrag nicht ausgeführt, da Limit überschritten. Fehlercode: MKIATS05" nicht freigegeben werden. Sofern es sich bei Deiner Zahlung um eine von den folgenden Auftragsarten handelt,

  • Dauerauftrag
  • Terminüberweisung
  • Freigabe einer Service-Rechenzentrums Buchung (z.B. vorbereitete Zahlungen Ihres Steuerbüros)

kontaktiere uns bitte unter: 0234 5797 5100 und gib an, dass das Limit für sonstige Aufträge angehoben werden muss. Dieses Limit kann nicht selbstständig im Onlinebanking angepasst werden.

Sobald die Meldung „Datei wird hochgeladen und geprüft und kann anschließend beauftragt werden“ eingeblendet wurde, wird die Datei im Hintergrund hochgeladen und geprüft. Über den „Aktualisieren“-Button kannst Du prüfen, ob der Upload bereits erfolgreich war. Du kannst Dich ebenso frei in der Online-Umgebung bewegen und jederzeit zum Upload sowie der anschließenden Freigabe zurückkehren.

Wenn Aufträge aus einem Dateiupload oder Service-Rechenzentrums Aufträge nicht oder bei einer Gemeinschaftsvollmacht nur teilweise beauftragt werden, werden sie nach 40 Kalendertagen zurückgewiesen. Bitte beachte, dass unsere GLS Mitarbeiter*innen diese Zurückweisung nicht manuell anstoßen können.

Downloads für Firmenkunden

Thema Titel Wofür brauchen Sie das? Formulare und Infos
SEPA SEPA-Lastschriftmandat Beispielhaftes und beschreibbares Mandat zum Einzug einer SEPA-Basislastschrift. Download (pdf | 42 KB) (Letzte Aktualisierung - 22.03.2024)
SEPA SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Beispielhaftes und beschreibbares Mandat zum Einzug einer SEPA-Firmenlastschrift. Download (pdf | 49 KB) (Letzte Aktualisierung - 22.03.2024)
SEPA Formular für die Freischaltung zur Lastschrifteinreichung Formular, welches Ihr Konto zur Einreichung von (Firmen-)Lastschriften ermächtigt. Bitte füllen Sie alle freien Felder aus und übermitteln es rechtskräftig unterschrieben an uns. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie hier. Download (pdf | 39 KB) (Letzte Aktualisierung - 23.04.2024)