Erklärungen der GLS Bank zur Nachhaltigkeitspräferenzabfrage und zur Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeit im Finanzsektor fördern

Seit dem 2. August 2022 gilt folgende Änderung: Sie werden als Kund*in von Ihrer/Ihrem Anlageberater*in gefragt, ob und welche Nachhaltigkeitsaspekte Sie bei Ihrer Geldanlage berücksichtigen möchten. Das ist Pflicht. Der Gesetzgeber hat dazu verschiedene Nachhaltigkeitsklassen für Anlageangebote definiert. Sie bilden die Grundlage zu Ihrer Nachhaltigkeitsberatung.

Unterschiedliche Ansprüche gemäß der Offenlegungsverordnung

Fragen und Antworten