Aktuelle Situation ONOMOTION GmbH
Bedauerlicherweise müssen wir mitteilen, dass die Geschäftsführung der ONOMOTION GmbH uns darüber informiert hat, dass die Gesellschaften der ONOMOTION-Gruppe Insolvenzantrag gestellt haben. Globale Ereignisse wie die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und die Energiekrise haben die Aufmerksamkeit von sozialen und ökologischen Themen weggelenkt und die Wirtschaft in den vergangenen Jahren vor unerwartete Herausforderungen gestellt. An einigen Stellen ist auch die politische Unterstützung weggefallen. In einem solchen Umfeld haben es junge Unternehmen wie ONOMOTION besonders schwer.
Informationen von der ONOMOTION GmbH
Trotz positiver Entwicklungen in ausländischen Märkten und intensiver Zusammenarbeit mit ihren Stammkunden sei die Nachfrage im deutschen Kerngeschäft für ONOMOTION schwach geblieben und habe unter den Erwartungen gelegen. Diese anhaltende Schwäche habe durch das Auslandsgeschäft nicht ausgeglichen werden können.
Während ONOMOTION sich noch für eine Weile darauf konzentriert habe, den Betrieb aufrechtzuerhalten und ihre Kunden zuverlässig zu betreuen, habe sich gezeigt, dass die Gruppe nicht profitabel sei. ONOMOTION habe nicht genug Einnahmen generiert, um den Betrieb selbstständig zu finanzieren.
Nachdem weitere Finanzierungen durch Gesellschafter oder externe Dritte nicht erreicht werden konnten und auch sonstige Sanierungsbemühungen erfolglos geblieben waren, habe ein Insolvenzantrag gestellt werden müssen. Das Unternehmen werde aber aktuell uneingeschränkt fortgeführt. Der Geschäftsbetrieb solle gesichert und ein strategischer Investor für das Unternehmen gefunden werden.
Nächste Schritte
Es ist derzeit nicht abzusehen, welche genauen Konsequenzen die Stellung des Insolvenzantrags für Anleger*innen bzw. das angelegte Kapital haben wird. Zunächst prüft das Gericht im sogenannten Insolvenzeröffnungsverfahren, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob das Vermögen des Schuldners ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Abhängig vom weiteren Verlauf kann es sich anbieten, die Interessen der Anleihegläubiger gebündelt vertreten zu lassen. Dazu sehen das Gesetz und die Anleihebedingungen die Möglichkeit der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger vor. Wir haben in anderen Fällen erlebt, wie wichtig eine professionelle und gebündelte Interessenvertretung sein kann. Wenn Sie es wünschen, besteht mit der anliegenden Vollmacht die Möglichkeit, eine kompetente Kanzlei mit der gemeinsamen Vertretung der Anleihegläubiger zu beauftragen. Denn wir als GLS Bank dürfen Sie in dieser Hinsicht selbst nicht beraten.
Falls das Insolvenzverfahren eröffnet und nicht mangels Masse eingestellt wird, wird das Gericht eine Anleihegläubigerversammlung einberufen. Die Versammlung kann einen gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger wählen.
Der Rechtsanwalt und Restrukturierungsexperte Dr. Christian Becker, Geschäftsführer der GPR Financial Services GmbH (einer Tochtergesellschaft der Rechtsanwaltskanzlei Görg), hat langjährige Erfahrung in der gemeinsamen Vertretung von Anleihegläubiger*innen von Unternehmen, die sich in der Krise befinden.
Falls Sie Interesse daran haben, gemeinsam mit anderen Anleihegläubiger*innen von GPR vertreten zu werden, füllen Sie bitte die anliegende Vollmacht aus und senden Sie sie an die dort angegebene Adresse. Die Rechtsanwaltskanzlei Görg prüft für die GLS Bank derzeit, ob und in welcher Form eine Vertretung der Anleihegläubiger*innen organisiert werden kann, und befindet sich hierzu im Austausch mit der vorläufigen Insolvenzverwalterin Frau Ulrike Hoge-Peters. Je nach weiterem Verlauf kommt Görg mit weiteren Informationen direkt auf Sie zu.
Alternativ können Sie, falls Sie das möchten, auch selbst an der Gläubigerversammlung teilnehmen. Über die Einberufung einer Versammlung werden wir Sie informieren, wenn wir davon Kenntnis erhalten.
Als Anleger*in darf der gemeinsame Vertreter GPR Ihnen für das Erteilen der Vollmacht und für seine Leistungen keine Kosten in Rechnung stellen. Das ist im Schuldverschreibungsgesetz festgelegt. Die Kosten für die Tätigkeit des gemeinsamen Vertreters sind grundsätzlich vom Schuldner zu tragen. Sie können außerdem in bestimmten Situationen von Zahlungen abgezogen werden, die der Schuldner an die Anleihegläubiger leistet.
Wir bitten Sie spätestens bis zum 25. Oktober 2024 um Rücksendung der Vollmacht an die Rechtsanwaltskanzlei Görg, falls Sie möchten, dass Ihre Interessen durch GPR mit anderen Gläubiger*innen gemeinsam vertreten werden sollen.
Fragen & Antworten zu ONOMOTION
Die Geschäftsführung von ONOMOTION sagt zur Ursache und zur Situation: "Trotz positiver Entwicklungen in ausländischen Märkten und intensiver Zusammenarbeit mit ihren Stammkunden bleibt die Nachfrage im deutschen Kerngeschäft für ONOMOTION schwach und liegt unter den Erwartungen. Diese anhaltende Schwäche konnte durch das Auslandsgeschäft nicht ausgeglichen werden. Eine kurzfristige Verbesserung ist nicht absehbar.
Derzeit konzentriert sich ONOMOTION darauf, den bestehenden Geschäftsbetrieb aufrechtzuhalten und die Kund*innen zuverlässig zu betreuen. Die Gruppe ist momentan nicht profitabel und generiert nicht ausreichend Einnahmen, um den Betrieb selbstständig zu finanzieren. Der Fortbestand des Unternehmens hängt daher von weiteren Finanzierungen durch Gesellschafter oder externe Dritte ab. Trotz intensiver Bemühungen und der Unterstützung durch Berater konnten bisher keine neuen Investoren gewonnen werden.
In dieser herausfordernden Situation prüft die Geschäftsführung von ONOMOTION geeignete Sanierungsmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben."
Die GLS Bank kann und darf dies im Moment noch nicht bewerten. Das wird auch eine wesentliche Aufgabe des gemeinsamen Vertreters sein.
Damit der sozial-ökologische Wandel hin zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise weiter voranschreitet braucht es Investitionen in innovative Unternehmen und Projekte. Diese Investitionen weisen je nach Risikoklassifizierung ein bestimmtes Verlustrisiko auf. In der Anlageberatung sowie in den Emissionsunterlagen informiert die GLS Bank ihre Kund*innen im Detail über die möglichen Risiken, sodass sie eine bewusste Anlageentscheidung treffen können. Die ONOMOTION Anleihen sind Investitionen mit einem erhöhten Risiko. In dieser Risikoklasse können sich diese Risiken gelegentlich verwirklichen. Allerdings erhalten Anleger*innen dafür auch einen entsprechend höheren Zins.
Vor einer Emission prüft die GLS Bank das Geschäftsmodell der Emittentin bzw. das Investitionsvorhaben sowie die Historie der Gesellschaft. Zudem befassen wir uns ausführlich mit den Emissionsunterlagen in Bezug auf Risiken, um unsere Kund*innen später über den Risikogehalt des Investments informieren zu können. Halten wir das Angebot für geeignet, kann es von Kund*innen gezeichnet werden.
Während der Laufzeit hat die Emittentin die vertraglichen Verpflichtungen aus den Anleihebedingungen zu erfüllen - hierzu zählen beispielsweise die pünktlichen Zinszahlungen. Kommt es zu einer Krisensituation im Unternehmen, werden die Anleihegläubiger*innen üblicherweise über die offiziellen Kanäle der Emittentin bzw. falls gesetzlich erforderlich im Bundesanzeiger über diesen Umstand direkt von der Emittentin informiert. Die Pflichten von Emittenten gegenüber Inhabern sind u.a. im §48 WpHG festgelegt.
In den vergangenen zwei Jahren waren drei Entwicklungen festzustellen:
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Konjunkturabschwung:
Deutschen Online-Einkäufe sind seit 2023 unerwartet um 10 Prozent gesunken. Sowohl die starke Inflation als auch die Unsicherheit, die durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg ausgelöst wurden, haben dazu geführt, dass Menschen weniger Geld für Konsumgüter zur Verfügung stehen. Führende Paket- und Logistikdienstleister wie DHL, UPS und andere haben Sparmaßnahmen angekündigt oder bereits ergriffen. Ausgaben für Forschung und Entwicklung sowie Urban-Solutions-Projekte wie die E-Cargobikes von ONOMOTION sind dabei in den Hintergrund geraten. Viele dieser Projekte wurden aufgeschoben oder ganz abgesagt, was zu einem deutlichen Rückgang bei den Bestellungen von ONO-Fahrzeugen geführt hat. Diese Entscheidungen haben die aktuelle schwierige Geschäftslage weiter verschärft. UPS z.B., ein wichtiger Großkunde von ONOMOTION, hat den Pressemeldungen zufolge seit den letzten anderthalb Jahren extreme Sparmaßnahmen angekündigt.
Auch sind die politischen Rahmenbedingungen für emissionsfreie Städte und das Parkverbot in zweiter Reihe, derzeit keine Themen, die in der Kommunalpolitik vorangetrieben werden.
Lieferketten- und Beschaffungsprobleme:
Durch die hohe Inflation in den Jahren 2022 und 2023 wurde die Beschaffung von Schlüsselkomponenten immer teurer. Zudem kam es bei ONOMOTION nach deren Aussage zu Lieferengpässen insbesondere bei Teilen aus Fernost, was insgesamt zu Verzögerungen bei Auslieferungen und erhöhten Kosten in der Produktion führte.
Die Kombination aus all diesen Entwicklungen hat zur Folge, dass ONOMOTION Insolvenz anmelden musste.
Zum Zeitpunkt der Emissionsplanung (Ende 2021, Anfang 2022; Vertriebsstart 6. Dezember 2022) war die Entwicklung, die ONOMOTION in den letzten anderthalb Jahren genommen hat, nicht vorhersehbar. Der Wachstumspfad war zum Vertriebsstart intakt, und alle GLS Gremien haben der Aufnahme in das Anlageuniversum zugestimmt. Das Ziel von ONOMOTION, für Innenstädte eine bessere und nachhaltigere Logistiklösung zu schaffen, steht auch heute im Einklang mit den Werten der GLS Bank.
Unser Vorschlag für einen gemeinsamen Vertreter ist der Rechtsanwalt Dr. Christian Becker, Geschäftsführer der GPR Financial Services GmbH und Partner in der Kanzlei GÖRG in München. GPR Financial Services und Herr Dr. Becker sind sehr erfahren in der gemeinsamen Vertretung von Anleihegläubiger*innen eines in der Krise befindlichen Unternehmens.
In einer solchen Situation ist es besonders wichtig, dass die Interessen der Anleihegläubiger*innen gebündelt und professionell vertreten werden. Die Gesetze und Anleihebedingungen bieten hierfür die Möglichkeit einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen. Die GLS Bank unterstützt diese Vertretung, indem sie allen interessierten Kund*innen die Möglichkeit bietet, eine qualifizierte Interessenvertretung zu beauftragen.
Die durch die Bestellung und Arbeit eines gemeinsamen Vertreters entstehenden Kosten trägt grundsätzlich die Emittentin. Sofern die Anleihegläubiger*innen einen gemeinsamen Vertreter bestimmt haben, hat dieser gegenüber der Emittentin einen Anspruch auf Vergütung. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 7 Absatz 6 Schuldverschreibungsgesetz. Dort steht: "Die durch die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger entstehenden Kosten und Aufwendungen, einschließlich einer angemessenen Vergütung des gemeinsamen Vertreters, trägt der Schuldner." Das ist in diesem Fall die ONOMOTION GmbH.
Ein direkter Zahlungsanspruch des gemeinsamen Vertreters gegenüber den Anleihegläubigern ist ausgeschlossen. Die Vergütung kann in bestimmten Situationen von Zahlungen abgezogen werden, die die Emittentin an die Anleihegläubiger leistet.
Nach Rücksendung der Vollmacht zur Vertretung im Rahmen der Anleihegläubigerversammlung durch die Kund*innen an die Kanzlei Görg werden die bevollmächtigten Anwälte der Kanzlei Görg in der Gläubigerversammlung in Vertretung der Kund*innen für die Bestellung der GPR Financial Services GmbH zum gemeinsamen Vertreter stimmen. Wird die GPR Financial Services GmbH zum gemeinsamen Vertreter bestellt, erhalten die Kund*innen anschließend eine schriftliche Rückmeldung. In diesem Brief werden die weiteren Schritte erläutert. Die GPR Financial Services GmbH wird dann die Interessen der Anleihegläubiger gebündelt gegenüber der Emittentin – in diesem Fall ONOMOTION - vertreten.
Zusätzlich werden mit der Vollmacht zwei wesentliche Punkte festgelegt:
Weisung für die Einholung einer Depotbescheinigung und Beantragung eines Sperrvermerks: Mit der Vollmacht beauftragt der/die Kund*in die GPR Financial Services GmbH, eine Depotbescheinigung mit Sperrvermerk für die von ihm/ihr gehaltenen Stücke der Schuldverschreibung zu beantragen. Der Sperrvermerk gilt bis zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters, maximal jedoch bis zum 31. Januar 2025. Mit der Eintragung dieses Sperrvermerks erklärt sich der/die Kund*in ausdrücklich einverstanden. Weisung für die Ausübung des Stimmrechts: Der/die Kund*in gibt dem Bevollmächtigten die Weisung, in der Gläubigerversammlung der Bestellung der GPR Financial Services GmbH zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger zuzustimmen.
Ein Sperrvermerk wird eingesetzt, um sicherzustellen, dass die betroffenen Anleihegläubiger*innen während eines bestimmten Zeitraums, in diesem Fall bis zur Gläubigerversammlung oder zur Einigung im Insolvenzverfahren, ihre Anleihen behalten. Ziel ist es, die Rechte der Gläubiger zu schützen und eine einheitliche Interessenvertretung sicherzustellen. Für die ONOMOTION-Anleihe bedeutet dies, dass alle betroffenen Gläubiger bei wichtigen Entscheidungen wie der Wahl eines gemeinsamen Vertreters oder über Maßnahmen im Insolvenzverfahren gleichbehandelt werden und keine Anleihen den Besitzer wechseln.
Ein Sperrvermerk wird von der depotführenden Bank auf die betroffenen Anleihen gelegt. Das bedeutet, dass die Anleihen während der Laufzeit des Vermerks gesperrt sind und nicht verkauft oder übertragen werden können. Dieser Sperrvermerk bleibt bestehen, bis die entsprechenden Entscheidungen im Insolvenzverfahren getroffen wurden, wie etwa die Einberufung der Gläubigerversammlung oder die Wahl eines gemeinsamen Vertreters. In dieser Zeit können Gläubiger weiterhin ihre Rechte ausüben, z. B. durch Abstimmung auf der Gläubigerversammlung, aber sie können ihre Anleihen nicht handeln.
Der Sperrvermerk gewährleistet, dass nur die aktuell registrierten Anleihegläubiger*innen, die berechtigt sind, an der Gläubigerversammlung teilzunehmen und abzustimmen, auch tatsächlich ihre Stimme abgeben. Dadurch wird verhindert, dass Gläubiger*innen kurz vor der Versammlung ihre Anleihen verkaufen und neue Inhaber ohne ausreichende Information über das Verfahren teilnehmen. So bleibt die Entscheidungsmacht bei den ursprünglichen Gläubiger*innen und sichert eine stabile Interessenvertretung im Insolvenzverfahren.
Der von den Anleihegläubiger*innen gewählte gemeinsame Vertreter hat die Aufgaben und Befugnisse, die ihm durch Gesetz und durch Mehrheitsbeschluss der Anleihegläubiger*innen übertragen wurden. In einem Insolvenzverfahren ist er berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger*innen gegenüber der insolventen Emittentin geltend zu machen. Dabei nimmt er eine zentrale Rolle in der Interessenvertretung ein und kann maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung des Insolvenzverfahrens nehmen.
Der gemeinsame Vertreter wird vom Insolvenzverwalter über die finanziellen Verhältnisse und den Fortgang des Verfahrens informiert. Er hat das Recht, von der Emittentin oder dem Insolvenzverwalter alle notwendigen Auskünfte zu verlangen, um die Lage der Gesellschaft vollständig zu verstehen und mögliche Handlungsspielräume auszuloten. Dies versetzt ihn in die Lage, die Interessen der Anleihegläubiger*innen zu schützen und Vorschläge zur Optimierung der Verfahrensgestaltung einzubringen, etwa bei der Verwertung von Vermögenswerten oder der Gläubigerbeteiligung.
Der Einfluss des gemeinsamen Vertreters liegt insbesondere in seiner Fähigkeit, die Rechte der Anleihegläubiger zu bündeln und eine abgestimmte Strategie gegenüber der insolventen Gesellschaft zu verfolgen. Das Verfahren ist gesetzlich geregelt, insbesondere in der Insolvenzordnung und im Schuldverschreibungsgesetz.
Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass in den nächsten Wochen eine Gläubigerversammlung einberufen wird. Die Frist von der Einberufung bis zur eigentlichen Versammlung beträgt dann nochmals mindestens 2 Wochen.
Ein konkreter Zeithorizont ist derzeit noch nicht absehbar. Wie lange das Insolvenzverfahren dauert, ist derzeit schwer abzuschätzen. Erfahrungsgemäß dauert es mehrere Monate.
Sollten Sie die Anleihen nicht in einem GLS Bank Depot halten, haben Sie möglicherweise kein Anschreiben von der GLS Bank erhalten. Dennoch besteht selbstverständlich die Möglichkeit, sich von der GPR Financial Services GmbH als gemeinsamen Vertreter vertreten zu lassen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfassen wir in diesem Fall jedoch keine Daten. Stattdessen können Sie sich direkt an Herrn Dr. Christian Becker von der GPR Financial Services GmbH wenden.
Bitte kontaktieren Sie dafür die Kanzlei Görg, die Muttergesellschaft der GPR Financial Services GmbH, direkt unter der folgenden E-Mail-Adresse: nkuebler@goerg.de
Die Verantwortung für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten liegt in diesem Fall bei der Kanzlei Görg und der GPR Financial Services GmbH.
Kund*innen der GLS Bank können die GPR Financial Services GmbH zum gemeinsamen Vertreter wählen lassen. Alternativ besteht die Möglichkeit, selbst an der Gläubigerversammlung teilzunehmen.
Sie können Ihre Interessen auch ohne Beauftragung eines gemeinsamen Vertreters vertreten. Sobald allerdings in einem Insolvenzverfahren ein gemeinsamer Vertreter gewählt worden ist, sieht das Gesetz vor, dass er automatisch alle Anleihegläubiger*innen vertritt (§ 19 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz).
Sie können auch abwarten und die Entwicklungen weiter beobachten.