GLS Beitrag

Unser Beitrag fürs sinnvolle Bankgeschäft

Eine nachhaltige Bank braucht eine nachhaltige Finanzierung. Der GLS Beitrag ist Dein Eintritt in die Welt der GLS Angebote. Und er sorgt dafür, dass wir so sozial und ökologisch sein können, wie wir es sind.

Alle Menschen der GLS Gemeinschaft bezahlen den GLS Beitrag: die Kund*innen die Geld einlegen (v. a. Privatkunden) ebenso wie die Kund*innen, die Geld leihen (Kreditkunden) – juristische Personen und selbstverständlich auch alle GLS Mitarbeiter*innen. 

Den GLS Beitrag erheben wir unabhängig von den Nutzungsentgelten für die einzelnen Angebote (wie beispielsweise den Kontoführungsgebühren Ihres GLS Girokontos). 

Du bezahlst den GLS Beitrag nur einmal – egal wie viele GLS Angebote Du nutzt. 

GLS Beitrag

  • 0 Euro monatlich für Minderjährige
  • 1 Euro monatlich für Menschen unter 28 (oder Einkommen im Rahmen des steuerlichen Freibetrags)
  • 5 Euro monatlich ab 28 Jahren und juristische Personen

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Fragen & Antworten zum GLS Beitrag

Der Beitrag wurde erstmalig zum 31.03.2017 eingezogen. Seit 2018 erfolgt der Einzug jährlich zum 15. Januar.

Alle Neukund*innen bestätigen bei der Kontoeröffnung (oder der Nutzung anderer Dienstleistungen) die „Vereinbarung GLS Beitrag“ und können die Einzugsermächtigung auf der Seite GLS Beitrag erteilen. Der Beitrag wird anteilig ab dem nächsten Monatsultimo berechnet.

Für die GLS Mitglieder ist der Beitrag durch den Beschluss der Generalversammlung verbindlich, sie haben eine Einzugsermächtigung zur Unterzeichnung erhalten.

Alle Kund*innen, die schon vor dem 1. Januar 2017 bei uns waren, die nicht gleichzeitig GLS Mitglied sind, haben von uns per Post die Vereinbarung zum GLS Beitrag mit SEPA-Lastschriftmandat zur Unterzeichnung erhalten. Der Beitrag ist die Voraussetzung für die Nutzung weiterer Angebote. 

Der GLS Beitrag beträgt fünf Euro im Monat.

Dieser Betrag wurde vor dem Beschluss der Mitgliederversammlung in 2016 in vielen Kundengesprächen und –befragungen ermittelt. Der Beitrag kann maßgeblich zur Finanzierung der Kernleistungen der GLS Bank beitragen.

Den GLS Beitrag sollen grundsätzlich alle Kund*innen und Mitglieder gleichermaßen zahlen, auch die Mitarbeitenden. Zur genossenschaftlichen Idee gehört, dass sich Menschen mit gleichen Rechten und Pflichten zusammentun. Dies gilt auch für die Höhe des GLS Beitrags, allerdings:

  • Keinen Beitrag zahlen Minderjährige sowie Kundinnen und Kunden, für die wir ausschließlich das gesetzlich definierte Basiskonto führen.
  • Einen Beitrag von 1 Euro im Monat zahlen Kund*innen unter 28 Jahren sowie Kund*innen mit Einkommen im Rahmen des steuerlichen Grundfreibetrages, die eine Verminderung beantragen. Ein Antrag kann im Rahmen der Lastschrifterteilung online gestellt werden.

Den GLS Beitrag sollen grundsätzlich alle Kund*innen und Mitglieder gleichermaßen zahlen, auch die Mitarbeitenden. Zur genossenschaftlichen Idee gehört, dass sich Menschen mit gleichen Rechten und Pflichten zusammentun. Dies gilt auch für die Höhe des GLS Beitrags, allerdings:

  • Keinen Beitrag zahlen Minderjährige sowie Kund*innen, für die wir ausschließlich das gesetzlich definierte Basiskonto führen.
  • Einen Beitrag von 1 Euro im Monat zahlen Kund*innen unter 28 Jahren sowie Kund*innen mit Einkommen im Rahmen des steuerlichen Grundfreibetrages, die eine Verminderung beantragen. Ein Antrag kann im Rahmen der Lastschrifterteilung online gestellt werden.

Damit ist die GLS Bank weiterhin zugänglich für alle. Wir regen zum solidarischen Ausgleich an, so dass vermögendere Kund*innen  freiwillig einen höheren Beitrag vereinbaren können.

Bei Gemeinschaftskunden zahlen alle zugehörigen Einzelpersonen, die ein eigenes, nicht gemeinschaftliches Konto führen oder Mitglied sind den GLS Beitrag. Werden nur gemeinschaftlich die Angebote genutzt, soll auch gemeinschaftlich der GLS Beitrag geleistet werden. Eine übersichtliche Darstellung finden Sie hier

Eine GbR wird wie eine Einzelperson behandelt, ebenso juristische Personen, die mehrere Kundenstämme, aber nur auf einem Stamm Konten haben.

Einige kleine Vereine und deren Förderer sind oft bereits langjährig Mitglied ohne weitere Geschäftsbeziehung. Oft dachten sie bei der Zeichnung nicht unbedingt an eine Rückzahlbarkeit und wollen weiterhin die Wirksamkeit der GLS Bank unterstützen. Eine Lösung kann die Übertragung der Anteile auf die GLS Bank Stiftung sein. Danach ist kein Beitrag fällig.

Als Bank machen wir selbstverständlich keine Steuerberatung, aber wir gehen grundsätzlich hiervon aus:

  • Privatkund*innen können den GLS Beitrag wie auch Kontogebühren steuerwirksam im Rahmen eines Pauschbetrages geltend machen.
  • Unternehmenskund*innen können den Beitrag als Betriebsausgabe geltend machen.

Alle erforderlichen Angaben hierfür können nach Abbuchung des GLS Beitrages dem Kontoauszug entnommen werden.

Wir brauchen eine verlässliche Basis für unsere Kernleistungen. Die sinnvolle Verwendung Ihres Geldes und die gesellschaftliche Wirksamkeit der GLS Bank kann nicht davon abhängig sein, ob ausreichend Beiträge bezahlt werden. Sie sind nicht flexibel abrufbar, weil sie unser Wesen ausmachen. Sie können nur erbracht werden, wenn die Mitglieder und Kund*innen sich verlässlich dafür einsetzen.

Die GLS Bank steht an einem Scheideweg, und mit ihr die gesamte Branche. In absehbarer Zeit wird sich die Bankenlandschaft extrem verändert haben. Die Zinsmarge ist drastisch gesunken und wird weiter sinken. Die GLS Bank wird ihre Effizienz weiter steigern. Sie passt die Konditionen an. Sie entwickelt neue Instrumente wie ein Crowdfunding und eine Community-Plattform. Und sie verteilt einen Teil der Lasten auf alle Schultern, die zur GLS Gemeinschaft gehören.

Die GLS Bank ist weiterhin zugänglich für alle! Die 5 Euro pro Monat wurden vor dem Beschluss der Mitgliederversammlung zum GLS Beitrag in vielen Kundengesprächen ermittelt. Dabei gibt es folgende Ausnahmen:

  • Keinen Beitrag zahlen Minderjährige sowie Kund*innen, für die wir ausschließlich das gesetzlich definierte Basiskonto führen.
  • Einen Beitrag von 1 EUR im Monat zahlen Kund*innen mit Einkommen im Rahmen des steuerlichen Grundfreibetrages sowie Kunden unter 28 Jahren.

Der Beitrag führt nicht zur Gleichmacherei. Auch weiterhin werden die Kosten der GLS Genossenschaft größtenteils durch Zinsen und Gebühren gedeckt, die abhängig von der persönlichen Nutzung der Bank in Rechnung gestellt werden. 

Mit einem freiwilligen Beitrag wäre jedes Jahr offen, ob die Kernleistung der GLS Bank erbracht werden kann. Die Kernleistung (sinnvolles, nachhaltiges Bankgeschäft) ist jedoch kein Beiwerk, das auch mal weggelassen werden kann, sondern sie wird von der gesamten Mitarbeiterschaft in allen Bereichen erbracht. Dafür ist eine verlässliche Grundlage notwendig.

Wir regen zum solidarischen Ausgleich an, so dass vermögendere Kund*innen einen höheren Beitrag leisten.

An dem Prozess der Gestaltung des Beitrags waren sehr viele Interessengruppen beteiligt. Wir haben auf Mitglieder- und Kundenveranstaltungen, auf den Generalversammlungen 2015 und 2016, in Befragungen und vielen persönlichen Gesprächen über die wichtigen Weichenstellungen gesprochen.

Als Genossenschaftsbank war es für uns klar, dass diese strategische Ausrichtung auch von den Eigentümern der GLS Bank beschlossen und getragen wird, das waren die rund 44.000 Mitglieder (Stand Dez. 2016). Die außerordentliche Generalversammlung hat den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zum GLS Beitrag am 10. Dezember 2016 beschlossen.

Der GLS Beitrag gilt seit 01.01.2017. Alle Neukund*innen unterzeichnen mit dem Kundenstammvertrag auch die „Vereinbarung GLS Beitrag“.

Für bestehende Kundinnen und Kunden ist der GLS Beitrag seit 01.01.2017 Voraussetzung für weitere Angebote. 

Die GLS Mitglieder erhalten ausschließlich eine Einzugsermächtigung, da für sie der GLS Beitrag durch den Beschluss der Generalversammlung verbindlich ist.

Infos zum GLS Beitrag zum Herunterladen

Thema Titel Wofür brauchen Sie das? Formulare und Infos
GLS Beitrag Vereinbarung zum GLS Beitrag Alle Mitglieder und Kund*innen zahlen den GLS Beitrag als Grundlage für sinnvolle Angebote und unabhängige Beratung. Download (pdf | 41 KB) (Letzte Aktualisierung - 11.04.2023)